Zusammenfassung
Sobald Beschäftigte länger erkrankt sind, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Dieses hat zum Ziel, die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. In dieser Weiterbildung lernst du das BEM-Verfahren von der Einleitung, über die Durchführung bis zum Abschluss kennen und erhältst zudem Hilfestellungen zum Umgang und zur Gesprächsführung mit Betroffenen. Durch die Erweiterung Business Englisch werden die zusätzlich die Grundlagen der geschäftlichen Kommunikation in englischer Sprache gezeigt und vermittelt. Du erlernst die Erstellung von E-Mail und Briefen, das Präsentieren und wirst auf die Teilnahme an Meetings vorbereitet.
Zielgruppe
Mitarbeiter (m/w/d) und (angehende) Führungskräfte z.B. aus dem Personalbereich, die zusätzliche Fachkenntnisse im Betrieblichen Eingliederungsmanagement aufbauen möchten.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung und/oder Studium. Betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse sind von Vorteil. Grundkenntnisse in Englisch
Unterrichtszeiten: Vollzeit/Teilzeit
Der Start der Online-Weiterbildung ist jede Woche am Montag.
Die Unterrichtszeiten sind in Teilzeit und berufsbegleitend von montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und in Vollzeit von 09:00 bis 16:30 Uhr.
Du kannst an unseren Online-Weiterbildungen bequem von zu Hause aus oder – bei Bedarf – online von einem unserer über 200 Lernstandorte teilnehmen. Dort sorgen wir für eine ruhige Lernumgebung und eine sichere Internetverbindung.
Das wirst du lernen
Was ist BEM?
Ziel, Inhalte und Nutzen
Präzisierung des BEM
Kontext Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Kontext Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
Kündigung wegen Krankheit
§ 167 Abs. 2 SGB IX
Pflichten des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM
Wichtige Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Was ist Datenschutz? Themeneinführung
Wie sichere ich Daten bzw. welche Gefahren lauern?
Datenschutzunterweisung - warum?
BEM und Datenschutz - was ist zu beachten?
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit für die betroffene Person?
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber?
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit für andere beteiligte Personen?
Gesundheitsreport - was sind typische Krankheitsbilder
Freiwilligkeit der betroffenen Arbeitnehmer
Erstkontakt, Anschreiben, Informationsgespräch
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Salutogenetischer Ansatz des BEM
Einführung von BEM im Unternehmen
BEM-Prozess
Aktenführung im BEM
Grundhaltung im Gespräch - Vertrauensaufbau
Aufbau der BEM-Gespräche im Verfahren
Rolle des BEM-Beraters
Das Erstgespräch
Besondere Gespräche
Nähe und Distanz
Verantwortungsvolle Beratung
Das Abschlussgespräch
Organisation der Ablage in geeigneten Ordnern
Wo werden diese Ordner untergebracht?
Wie ist die elektronische Verarbeitung dieser Unterlagen?
BEM-Akte - Aufbewahrung und Vernichtung
BEM-Berater
Arbeitgeber und Führungskräfte
Betriebs- und Personalräte
Betriebsarzt, behandelnder Arzt des Arbeitnehmers
Schwerbehindertenvertretung
Externe Stellen
Zusammensetzung und Möglichkeiten
Geschäftsordnung des Integrationsteams
Datenschutzvereinbarung des Integrationsteams
Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit
Entscheidungen im Integrationsteam und Umsetzung
Evaluation im BEM
Verschiedene Methoden zur Kontrolle und kontinuierlichen Verbesserung
Ressourcenplanung im Eingliederungsverfahren
Qualitätsmanagement
Grundlagen und Smalltalk-Konversation
Informationsaustausch in englischer Sprache per E-Mail
Geschäftliche Briefe auf Englisch
Telefonischer Dialog
Teilnahme an Meetings in englischer Sprache
Vorträge präsentieren
Bewerbungsunterlagen auf Englisch
Unsere Lernplattform
- Sie ermöglicht zeit- und geräteunabhängiges Lernen.
- Dein persönliches Dashboard stellt dir neue Lerninhalte unkompliziert zur Verfügung.
- Informiere dich hier über deinen Lernstatus und Fortschritte.
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FAQ – Weitere Fragen und Antworten
Zum Beispiel:
- durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. das Jobcenter (SGB II),
- durch den Rentenversicherungstragende oder
- durch den ESF (Europäischen Sozialfonds).
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