AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

An einer Weiterbildung oder Umschulung beim Bildungsträger kann jede Person teilnehmen, sofern die Zugangsvoraussetzungen in einem formlosen Feststellungsverfahren seitens des Bildungsträgers ermittelt und bestätigt worden sind. Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, gilt es, die gesonderten Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Förderinstituts ebenfalls zu erfüllen.

Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, ist ein entsprechender schriftlicher Weiterbildungsvertrag abzuschließen.

Mit Vertragsschluss erkennt die teilnehmende Person die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsträgers an.

Die Maßnahmen haben einen vertraglich festgelegten Leistungszeitraum. Sie werden in Vollzeit und Teilzeit sowie berufsbegleitend angeboten.

Die Vorlesungen zur Maßnahme finden ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Schulungsort des Bildungsträgers statt. Der Aufenthaltsort der teilnehmenden Person während der Selbstlernzeiten (wie z. B. zur Prüfungsvorbereitung, Erledigung der Übungsaufgaben, Erstellen der Abschlussarbeit) ist von der teilnehmenden Person frei wählbar bzw. wird zwischen teilnehmender Person und Förderinstitut oder zwischen teilnehmender Person und Kostenträger der Maßnahme vereinbart.

Die teilnehmende Person verpflichtet sich, den Leistungszeitraum und den Ausbildungsplan einzuhalten. Ebenso auch die mit dem jeweiligen Förderinstitut bzw. Kostenträger vereinbarten zusätzlichen Regelungen. Abweichungen sind nur in Sonderfällen und nach Absprache mit der zuständigen Stelle möglich.

Betrifft die Sonderregelung den Bildungsträger (z. B. Verlängerung des Leistungszeitraums), so ist die teilnehmende Person verpflichtet, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Der Antrag kann dem Bildungsträger digital oder auf dem Postwege zugehen.

4.1 Für die Teilnahme an den Maßnahmen gelten folgende Kündigungsbedingungen:

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben der teilnehmenden Person von einer gebuchten Maßnahme gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Dozierenden oder die Tutorinnen und Tutoren sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

Die teilnehmende Person ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgebühren verpflichtet.

Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, sofern bereits Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht worden sind.

Sind noch keine Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht, aber bereits ein Zugang zur Lernplattform für die teilnehmende Person eingerichtet, ist die teilnehmende Person verpflichtet, eine Grundgebühr in Höhe von 65,- € zu zahlen.


4.2 Für die teilnehmende Person gelten folgende Widerrufsbedingungen:

Sofern die teilnehmende Person ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, steht ihr oder ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Dabei ist der Verbraucher eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht für Teilnehmende als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB hat eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In diesem Falle kann ein Widerruf dieses Vertrags ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) den Bildungsträger über den Entschluss des Widerrufs zu informieren. Kontaktdaten des Bildungsträgers sind dem Impressum der Website kt-stage.de, den Maßnahmenbeschreibungen oder dem Weiterbildungsvertrag zu entnehmen.

Bei Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, ist eine Kündigung erstmals zum Ende der drei Monate mit einer Frist von höchstens sechs Wochen möglich. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Kündigung aufgrund des Förderungsabbruchs mit sofortiger Wirkung möglich. Die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgebühren werden anteilig geltend gemacht.

Im Falle einer Maßnahme kürzer als drei Monate ist der Vertrag bei einer Arbeitsaufnahme oder eines von der teilnehmenden Person unverschuldeten Abbruchs der Förderung mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgebühren werden anteilig geltend gemacht.

Die teilnehmende Person bestätigt ihre Kenntnis der technischen Voraussetzungen (sofern erforderlich) für die Teilnahme an der Maßnahme. Die teilnehmende Person ist für die von ihr eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihr genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihr genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgebühr und stellt keinen Gegenstand einer Sonderkündigung dar.

Der Bildungsträger haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation (z. B. zwecks Übermittlung von Übungsaufgaben oder Abschlussarbeit, Prüfungsanmeldung per E-Mail), welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird.

Der Bildungsträger haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Nutzerseite entstehen.

Eine Zahlung der Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgebühren erfolgt i. d. R. bis zum vereinbarten Starttermin, spätestens jedoch vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss. Die teilnehmende Person erhält bei Anmeldung eine entsprechende Rechnung.

Im Falle einer davon abweichenden Regelung befindet sich diese im Weiterbildungsvertrag dokumentiert. Ist der Kostenträger der Maßnahme nicht die teilnehmende Person und wünscht der Kostenträger eine direkte Abrechnung mit dem Bildungsträger, so tritt der Bildungsträger bezüglich der Leistungsabrechnung an den Kostenträger heran. Dies gilt auch bei einer anteiligen Kostenabrechnung mit Dritten.

Der Bildungsträger führt die jeweilige Maßnahme im Rahmen des zu Beginn der Weiterbildung gültigen Weiterbildungsangebots durch. Der Bildungsträger ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, wenn und soweit die Zweckerfüllung dieses Vertrags nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die teilnehmende Person wird über entsprechende Änderungen vom Bildungsträger benachrichtigt. Das Ausbildungsziel darf jedoch dadurch nicht verändert werden.

Der Wechsel einer Lehrkraft oder einer Tutorin bzw. eines Tutors ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. Der Bildungsträger behält sich vor, wegen plötzlicher Erkrankung der dozierenden Person bzw. der Tutorin oder des Tutors sowie bei sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungsträger nicht zu verantworten sind, die im Ausbildungsplan angekündigten Weiterbildungstermine abzusagen bzw. terminlich neu festzulegen.

8.1 Prüfungen

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist in Absprache mit der Betreuungsperson zu tätigen. Mit dem Starten der Prüfung gilt die Prüfung als begonnen und es erfolgt auch eine Bewertung der Prüfungsleistung.


8.2 Abschlussarbeit

Der Abgabe einer Abschlussarbeit muss eine Zulassung des Themas durch die Tutorin oder den Tutor vorhergehen. Der Antrag auf Zulassung erfolgt in Form eines Briefings. Eine Nachricht über die Zulassung übermittelt die Tutorin oder der Tutor per E-Mail. Eine Einhaltung der sachlichen und formalen Vorgaben ist dabei erforderlich.

Sowohl das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungen als auch die Abgabe der Abschlussarbeit müssen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums erfolgen.


8.3 Zeugnis

Das E-Zertifikat wird der teilnehmenden Person in digitaler Form zugesendet.

Der Bildungsträger ist berechtigt, die bereitgestellten digitalen Inhalte mit einer Codierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Die teilnehmende Person ist nicht berechtigt, diese zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann den Ausschluss der teilnehmenden Person aus der Maßnahme nach sich ziehen.

Sollten die vom Bildungsträger bereitgestellten Informationen unzutreffend oder nicht mehr aktuell sein, wird der Anbieter der teilnehmenden Person fehlerfreie und aktualisierte Informationen nachliefern. Soweit die Ersatzlieferung fehlschlägt, hat die teilnehmende Person das Recht auf Rückgängigmachung oder Herabsetzung der gezahlten Vergütung.

Der Bildungsträger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Bildungsträger haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Nebenabreden oder weitergehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in Verträgen zwischen Teilnehmer und Bildungsträger gelten vorrangig.