Zusammenfassung
Eine Weiterbildung im Bereich Social Media Marketing bietet dir die Chance, zur Expertin oder zum Experten in einem der spannendsten und dynamischsten Bereiche des Marketings zu werden. Du lernst die Aufgaben einer Social Media Managerin bzw. eines Social Media Managers kennen und erwirbst fundierte Kenntnisse über die verschiedenen sozialen Netzwerke und Communitys. Du entwickelst Strategien, die genau auf deine Zielgruppen zugeschnitten sind und lernst, wie du mit einer durchdachten Content-Strategie deine Marke erfolgreich positionierst.
Darüber hinaus erfährst du, wie du durch gezieltes Monitoring und den Einsatz von Social Media Ads den Erfolg deiner Kampagnen maximierst. Diese Weiterbildung bereitet dich optimal auf eine erfolgreiche Karriere im Social Media Marketing vor.
Zielgruppe
Mitarbeiter (m/w/d) aus allen Bereichen.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Studium. Grundlagenkenntnisse im Marketing.
Unterrichtszeiten: Vollzeit/Teilzeit
Der Start der Online-Weiterbildung ist jede Woche am Montag.
Die Unterrichtszeiten sind in Teilzeit und berufsbegleitend von montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und in Vollzeit von 09:00 bis 16:30 Uhr.
Du kannst an unseren Online-Weiterbildungen bequem von zu Hause aus oder – bei Bedarf – online von einem unserer über 200 Lernstandorte teilnehmen. Dort sorgen wir für eine ruhige Lernumgebung und eine sichere Internetverbindung.
Das wirst du lernen
Berufsbild des Social Media Managers
Social Networks und Communities
Social Media Strategie
Ziele und Zielgruppen von Social Media Marketing
Content Strategie
Community Management und Krisenmanagement
Monitoring und Analytics
Social Media Ads
Unsere Lernplattform
- Sie ermöglicht zeit- und geräteunabhängiges Lernen.
- Dein persönliches Dashboard stellt dir neue Lerninhalte unkompliziert zur Verfügung.
- Informiere dich hier über deinen Lernstatus und Fortschritte.
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Das sagen unsere Teilnehmenden
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FAQ – Weitere Fragen und Antworten
Zum Beispiel:
- durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. das Jobcenter (SGB II),
- durch den Rentenversicherungstragende oder
- durch den ESF (Europäischen Sozialfonds).
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