Teilhabe am Arbeitsleben: Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Nicht nur das Arbeitsamt fördert berufliche Weiterbildungen, sondern auch die Deutsche Rentenversicherung. Um diese Förderung zu erhalten, musst du einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Die Förderung verfolgt dabei zwei Ziele: Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur vermindert arbeiten können,
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen oder beim Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit unterstützen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die LTA?
Es gibt bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung zu erhalten. Dazu gehören:
- Du bist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig.
- Deine Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung gefährdet.
- Du hast eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt.
- Es ist kein anderer Rehabilitationsträger für dich zuständig (z. B. nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung).
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Herausfordernde Lebenssituationen sind für uns kein Hindernis, sondern der Antrieb, den besten Weg für dich zu finden. Unser Ziel ist es, dich nachhaltig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder deinen gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten. Um dies zu erreichen, setzen wir auf eine persönliche Betreuung und suchen gemeinsam mit dir deinen individuellen Weg. In vier Schritten begleiten wir dich zur geförderten Weiterbildung durch die Deutsche Rentenversicherung.

SCHRITT 1
Bedarf klären
Wo stehst du und welche Schwierigkeiten gibt es für dich im Arbeitsleben? In einem persönlichen Gespräch beleuchten wir deine Situation genau, um den besten Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben für dich zu finden.

SCHRITT 2
Weiterbildung wählen
Gerade in besonderen Situationen mit bestimmten Einschränkungen ist die Wahl der richtigen Weiterbildung sehr wichtig. Denn nur dann schaffen wir es, dass du nachhaltig erwerbsfähig wirst und bleibst. Deshalb nehmen sich unsere Beraterinnen und Berater gerne Zeit für dich und entwerfen gemeinsam mit dir deinen individuellen Weiterbildungsweg.

SCHRITT 3
Förderung beantragen
Bevor die gewählte Umschulung beginnt, stelle den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung. Gegebenenfalls kann auch die Agentur für Arbeit oder eine Berufsgenossenschaft der zuständige Rehabilitationsträger sein. Dies kannst du direkt bei deiner Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

SCHRITT 4
Dein Weg zur Teilhabe
Sobald dein Antrag bewilligt wurde, setzen wir deinen individuellen Plan gemeinsam um. In flexiblen und auf dich abgestimmten Weiterbildungen bringen wir dich Stück für Stück zurück ins Arbeitsleben.