Teilhabe am Arbeitsleben: Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Nicht nur das Arbeitsamt fördert berufliche Weiterbildungen, sondern auch die Deutsche Rentenversicherung. Um diese Förderung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Die Förderung verfolgt dabei zwei Ziele: Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur vermindert arbeiten können,
- bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen
- oder beim Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit unterstützen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die LTA?
Es gibt bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Förderung durch die Deutschen Rentenversicherung zu bekommen. Dazu gehören:
- Sie sind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig.
- Ihre Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung gefährdet.
- Sie haben eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt.
Es ist kein anderer Rehabilitationsträger für Sie zuständig (z. B. nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung).
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Herausfordernde Lebenssituationen sind für uns kein Hindernis, sondern der Antrieb, den besten Weg für Sie zu finden. Unser Ziel ist es, Sie nachhaltig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Ihren gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten. Um dies zu erreichen, setzen wir auf eine persönliche Betreuung und suchen gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weg. In vier Schritten begleiten wir Sie zur geförderten Weiterbildung durch die Deutsche Rentenversicherung.

SCHRITT 1
Bedarf klären
Wo stehen Sie und welche Schwierigkeiten gibt es für Sie im Arbeitsleben? In einem persönlichen Gespräch beleuchten wir Ihre Situation genau, um den besten Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie zu finden.

SCHRITT 2
Weiterbildung wählen
Gerade in besonderen Situationen mit bestimmten Einschränkungen ist die Wahl der richtigen Weiterbildung sehr wichtig. Denn nur dann schaffen wir es, dass Sie nachhaltig erwerbsfähig werden und bleiben. Deshalb nehmen sich unsere Berater gerne Zeit für Sie und entwerfen gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsweg.

SCHRITT 3
Förderung beantragen
Bevor die gewählte Umschulung beginnt, stellen Sie den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung. Gegebenenfalls kann auch die Agentur für Arbeit oder eine Berufsgenossenschaft der zuständige Rehabilitationsträger sein. Dies können Sie direkt bei Ihrem Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

SCHRITT 4
IHR WEG ZUR TEILHABE
Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, setzen wir Ihren individuellen Plan gemeinsam um. In flexiblen und auf Sie abgestimmten Weiterbildungen bringen wir Sie Stück für Stück zurück ins Arbeitsleben.