Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können, mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Diese Leistungen umfassen Förderungen für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, um den Betroffenen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Hier erfährst du, welche Weiterbildungen die Rentenversicherung bezahlt, wann sie zahlt und wer Anspruch auf LTA hat. 


Zu krank für Teilhabe am Arbeitsleben: Welche Weiterbildung zahlt die Rentenversicherung? 

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen kannst, hilft dir die Deutsche Rentenversicherung mit verschiedenen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder Berufsförderung. Dazu gehören Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen, die darauf abzielen, dich für neue berufliche Aufgaben fit zu machen.  

Die Rentenversicherung übernimmt dabei die Kosten für anerkannte Weiterbildungen und Umschulungen, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.  

Um diese Förderung zu erhalten, muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt werden. Die Förderung verfolgt zwei Ziele: 

Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, 

  • bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen oder 
  • bei der Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit zu unterstützen. 

Wann zahlt die Rentenversicherung und wer hat Anspruch auf LTA? 

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausgeübt werden kann. 

Für eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Du bist wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig. 
  • Deine Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung gemindert und/oder gefährdet. 
  • Du bist mindestens 15 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Es ist kein anderer Rehabilitationsträger für dich zuständig (z. B. nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung).  
  • Es liegt ein Befundbericht deiner behandelnden Ärztin oder deines behandelnden Arztes vor. 

Jetzt beraten lassen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erhältst du eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung durch die Rentenversicherung 

Herausfordernde Lebenssituationen sind für uns kein Hindernis, sondern der Antrieb, den besten Weg für dich zu finden. Unser Ziel ist es, dich nachhaltig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei setzen wir auf eine persönliche Betreuung und suchen gemeinsam mit dir deinen individuellen Plan. In vier Schritten begleiten wir dich zu einer von der Deutschen Rentenversicherung geförderten Weiterbildung. 

SCHRITT 1

Bedarf klären

Setze dich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung, um dich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Förderung zu informieren. Lasse dich ausführlich beraten. Die Deutsche Rentenversicherung bietet individuelle Beratungsgespräche an, um gemeinsam mit dir die beste Lösung zu finden. 

SCHRITT 2

Weiterbildung oder Umschulung wählen 

Gerade in besonderen Situationen mit bestimmten Einschränkungen ist die Wahl der richtigen Weiterbildung oder Umschulung sehr wichtig, denn nur so wirst und bleibst du dauerhaft beschäftigungsfähig. Deshalb nimmt sich unsere Karriereberatung gerne Zeit für dich und erarbeitet gemeinsam mit dir deinen individuellen Weg. 

SCHRITT 3

Förderung beantragen

Wichtig ist, dass der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben vor Beginn der gewählten Weiterbildung oder Umschulung bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt wird. Dabei müssen unbedingt alle erforderlichen Unterlagen, wie z. B. ärztliche Gutachten und bisherige Arbeitszeugnisse, beigefügt werden. Gegebenenfalls kann auch die Agentur für Arbeit oder eine Berufsgenossenschaft der zuständige Rehabilitationsträger sein. Das kannst du direkt bei deiner Reha-Beraterin oder deinem Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung erfragen. 

SCHRITT 4

Dein Weg zurück zur Teilhabe am Arbeitsleben  

Nach Prüfung deiner Unterlagen entscheidet die Deutsche Rentenversicherung über deinen Antrag. Bei einem positiven Bescheid erhältst du eine Bewilligung für die entsprechende Maßnahme. Danach setzen wir gemeinsam deinen persönlichen Plan um. Mit flexiblen und individuell abgestimmten Weiterbildungen und Umschulungen führen wir dich Schritt für Schritt zurück ins Berufsleben. 

Jetzt beraten lassen