Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Nicht nur die Agentur für Arbeit, sondern auch die Deutsche Rentenversicherung fördert berufliche Weiterbildungen im Rahmen beruflicher Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Um diese Förderung zu erhalten, muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt werden. Die Förderung verfolgt zwei Ziele:

Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können,

  • bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen oder
  • bei der Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit zu unterstützen.


Welche Voraussetzungen gibt es für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Für eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Du bist wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig.
  • Deine Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt und/oder gefährdet.
  • Du hast eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt.
  • Es ist kein anderer Rehabilitationsträger für dich zuständig (z. B. nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung).
  • Es liegt ein Befundbericht deiner behandelnden Ärztin oder deines behandelnden Arztes vor.

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Herausfordernde Lebenssituationen sind für uns kein Hindernis, sondern der Antrieb, den besten Weg für dich zu finden. Unser Ziel ist es, dich nachhaltig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder deinen gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten. Dabei setzen wir auf eine persönliche Betreuung und suchen gemeinsam mit dir deinen individuellen Weg. In vier Schritten begleiten wir dich zu einer von der Deutschen Rentenversicherung geförderten Weiterbildung.

SCHRITT 1

Bedarf klären

Wo stehst du und welche Schwierigkeiten gibt es für dich im Arbeitsleben? In einem persönlichen Gespräch beleuchten wir deine Situation genau, um für dich den besten Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben zu finden. Du kannst dich im Vorfeld bereits auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung über die Voraussetzungen und mögliche Ausschlussgründe einer Förderung informieren.

SCHRITT 2

Weiterbildung wählen

Gerade in besonderen Situationen mit bestimmten Einschränkungen ist die Wahl der richtigen Weiterbildung sehr wichtig. Denn nur so wirst und bleibst du dauerhaft beschäftigungsfähig. Deshalb nimmt sich unsere Karriereberatung gerne Zeit für dich und erarbeitet gemeinsam mit dir deinen individuellen Weiterbildungsweg.

SCHRITT 3

Förderung beantragen

Wichtig ist, dass der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt wird, bevor die gewählte Weiterbildung oder Umschulung beginnt. Gegebenenfalls kann auch die Agentur für Arbeit oder eine Berufsgenossenschaft der zuständige Rehabilitationsträger sein. Dies kannst du direkt bei deiner Reha-Beraterin oder deinem Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

SCHRITT 4

Dein Weg zur Teilhabe

Sobald dein Antrag bewilligt ist, setzen wir gemeinsam deinen individuellen Plan um. Mit flexiblen und individuell abgestimmten Weiterbildungen führen wir dich Schritt für Schritt zurück ins Berufsleben.