Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Für Beschäftigte spielen regelmäßige Weiterbildungen eine wichtige Rolle, um das eigene Know-how auf dem neuesten Stand zu halten. Gerade in Zeiten der Digitalisierung und des demografischen Wandels geht es auch um die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit Beschäftigte, deren bisheriger Arbeitsplatz vom Strukturwandel bedroht ist oder durch neue Technologien ersetzt werden könnte. Gefördert werden auch Personen, die sich in einem Engpassberuf weiterbilden wollen, der durch den Fachkräftemangel entstanden ist – unabhängig von Ausbildung, Alter, Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das ursprüngliche Förderinstrument zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) wurde 2019 durch das Qualifizierungschancengesetz abgelöst. 


Die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz hat viele Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen. Es verschafft: 
  • Arbeitnehmenden arbeitssicherndes Know-how.
  • Anspruch auf eine Weiterbildung, wenn Arbeitgebende diese nicht ermöglicht.
  • Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich berufsbegleitend weiterzubilden.
  • Unternehmen Sicherheit und finanzielle Entlastung.

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    Wer kann gefördert werden?

    Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren können:

    • Geringqualifizierte Beschäftigte mit oder ohne Berufsabschluss, die mindestens vier Jahre einer an- oder ungelernten Beschäftigung nachgegangen sind und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. 
    • Alle Beschäftigten, unabhängig von Ausbildung, Alter, Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit.
    • Beschäftigte, die sich innerhalb eines Betriebes umorientieren oder weiterbilden möchten. 
    • Beschäftigte, deren bisheriger Arbeitsplatz vom Strukturwandel bedroht ist oder durch neue Technologien ersetzt werden könnte.
    • Beschäftigte, die in Engpassberufen arbeiten oder sich in einem Engpassberuf weiterbilden wollen.
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    Voraussetzungen für eine Förderung 

    Neben den oben genannten persönlichen Voraussetzungen gibt es weitere formale Bedingungen, an die eine Förderung geknüpft ist. 

    • Notwendigkeit: Die Weiterbildung muss dir arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln, die über eine kurzfristige Fortbildung hinausgehen. Es darf sich nicht um gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung handeln. 
    • Bereits abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung mind. 4 Jahre zurückliegend: Dein abgeschlossener Berufsabschluss muss für eine Förderung mindestens vier Jahre zurückliegen. Gleiches gilt für deine letzte nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung.
    • Durchführung durch externen Bildungsträger: Die geförderte Weiterbildung darf nicht von deinem Unternehmen selbst, sondern muss von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden.
    • Umfang der Weiterbildung: Es werden nur Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 121 Stunden gefördert.  

    Überblick Förderhöhe und Arbeitgeberanteil

    In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit übernommen und wie hoch ist der Eigenanteil der Arbeitgebenden? Grundsätzlich gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto höher die mögliche Fördersumme. So sehen die aktuellen Regelungen aus:

    Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden einer Weiterbildung bei bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung eine Prämie von 1.000 bzw. 1.500 Euro. Nicht zuletzt bezuschusst die Agentur für Arbeit auch das Arbeitsentgelt. Für die Zeit der Weiterbildung, in der du als angestellte Person nicht gleichzeitig arbeiten kannst, gewährt die Agentur für Arbeit folgende Zuschüsse:

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    Mit den Lerninhalten ist karriere tutor® am Puls der Zeit. Lehrgänge (z. B. zu Digitalisierung oder IT) sind praxisnah und marktorientiert.

    Maximale Flexibilität Maximale Flexibilität

    Maximale Flexibilität

    Die Teilnehmenden können jederzeit in einen Lehrgang einsteigen und von zu Hause lernen oder an einem unserer Standorte  – in Voll- oder Teilzeit.

    Beste Aussichten Beste Aussichten

    Beste Aussichten

    Wer schon vor der Abschlussprüfung einen Job findet, kann die Weiterbildung berufsbegleitend beenden.

    In 4 Schritten zur Förderung

    Schritt 1

    Bedarf ermitteln

    Individuelle Bedarfsermittlung

    Schritt 2

    Voraussetzungen prüfen

    Prüfung der Voraussetzungen in deinem Unternehmen

    Schritt 3

    Beantragung

    Beantragung der Förderung bei der Agentur für Arbeit durch deinen Arbeitgeber

    Schritt 4

    Bewilligung

    Bewilligung nach einem persönlichen Gespräch bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort

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