Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zurück ins Arbeitsleben

Was ist eigentlich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und wofür kann er eingesetzt werden? Was ist der Unterschied zum bekannten AZAV-Bildungsgutschein? Hier bekommst du Antworten auf all diese Fragen.


AVGS: das umfangreiche Förderdokument für Arbeitsuchende

Als Nachfolger des früheren Vermittlungsgutscheins wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) häufig mit dem Bildungsgutschein gleichgesetzt oder verwechselt. Es handelt sich hierbei jedoch um ein eigenständiges Dokument, welches den Weg aus der Arbeitslosigkeit zurück in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Oberstes Ziel des Gutscheins ist dabei immer, die Chancen auf eine Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen oder deutlich zu erhöhen. Werfen wir zunächst einen Blick auf die wichtigsten Eckdaten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins:

  • Förderung der Unterstützung bei der Arbeitssuche durch private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler
  • Ermöglichung kostenfreier Jobcoachings oder Weiterbildungen bei zertifizierten Bildungsträgern
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich vorrangig an Beziehende von Arbeitslosengeld I
  • als Ermessensleistung können auch Beziehende von ALG II einen AVGS erhalten
  • auch Gründerinnen und Gründer sowie Nicht-Leistungsbeziehende sind grundsätzlich förderfähig
  • AVGS wird in der Regel zeitlich befristet ausgestellt

Jetzt beraten lassen

Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins sind zwar definiert, aber nicht eng begrenzt. Konkret bedeutet dies, dass sich das Förderinstrument zwar in erster Linie an Arbeitslose mit ALG-I-Bezug richtet, aber auch an Menschen ohne Leistungsbezug oder Langzeitarbeitslose vergeben werden kann. Im letzteren Fall ist der AVGS eine Ermessensleistung der zuständigen Beraterin oder des zuständigen Beraters bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder dem Jobcenter. Sie entscheiden also im Einzelfall über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.

Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Beziehende von Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren oder bereits gekündigte Personen, die noch keinen Anschlussjob haben. Diese Regelung gilt auch für Aufstockende, die ergänzend zum Arbeitslosengeld I Leistungen beziehen. Durch die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung können aber auch Personen ohne Rechtsanspruch einen AVGS beantragen.

Welche Vermittlungsgutscheine gibt es?

Aufgrund der Vielfalt der möglichen Förderungen mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird der AVGS in verschiedene Gutscheine unterteilt. Derzeit gibt es:

  • AVGS-MPAV: Vermittlung durch AZAV-zertifizierte private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler
  • AVGS-MAT: Coaching und Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger
  • AVGS-MAG: Förderung betrieblicher Maßnahmen


Welcher Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der richtige?

Wenn du einen Antrag stellst, solltest du dir zunächst darüber im Klaren sein, welches Ziel du mit der Förderung durch den AVGS verfolgst. Um die für dich richtige Variante des Vermittlungsgutscheins beantragen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Details der Gutscheinarten.

AVGS-MPAV

Förderung privater Arbeitsvermittlung

Die Abkürzung AVGS-MPAV steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung. Ziel der Förderung ist es, die antragstellende Person mithilfe einer privaten Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die private Vermittlerin oder der private Vermittler ist AZAV-zertifiziert.
  • Die vermittelte Beschäftigung liegt innerhalb der auf dem AVGS MPAV festgelegten Region und Gültigkeit.
  • Die vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig und dauert mindestens drei Monate.
  • Die Vermittlung erfolgt nicht zu einem Arbeitgeber, bei dem in den letzten vier Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestanden hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die entstandenen Vermittlungskosten der privaten Arbeitsvermittlung komplett übernommen werden. Die maximale Vermittlungshöhe beträgt
2.500 € bzw. bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung 3.000 €.

Mehr dazu kannst du in der Broschüre der Arbeitsagentur zum AVGS-MPAV nachlesen.

Info-PDF downloaden

AVGS-MAT

Förderung von Weiterbildungen und Jobcoachings

Der AVGS-MAT, also der Gutschein zur Teilnahme an einer Maßnahme bei einem zugelassenen Maßnahmenträger, ist die bekannteste der drei Gutscheinvarianten und ermöglicht die Förderung eines Coachings oder einer Weiterbildung. Kernzielgruppe sind auch hier Personen mit ALG-I-Bezug. Nach Ermessen der zuständigen Beraterin oder des zuständigen Beraters sind auch andere Personen, beispielsweise von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, förderfähig. Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • AZAV-zertifizierter Maßnahmenträger
  • AZAV-zertifizierte Weiterbildungen
  • geförderte Maßnahme soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verbessern und damit Hemmnisse für den Eintritt in den Arbeitsmarkt beseitigen
  • geförderte Maßnahme muss die Wiedereingliederungschancen deutlich verbessern

Die Förderhöhe beträgt, wie auch beim AVGS-MAP, 2.500 € bzw. 3.000 € für Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose.


Weitere Informationen dazu gibt es in der Broschüre der Arbeitsagentur zum AVGS-MAT.

Info-PDF downloaden

AVGS-MAG

Förderung betrieblicher Maßnahmen

Mit dieser Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, der Maßnahme bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber, werden betriebliche Maßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme gefördert. Konkret können Antragstellende mit diesem Gutschein z. B. ein bis zu sechswöchiges betriebliches Praktikum fördern lassen, das ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern soll und die Eignung für eine bestimmte Stelle prüft. Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • antragstellende Person ist hilfebedürftig nach § 7 SGB II
  • gefördertes Praktikum darf maximal sechs Wochen dauern
  • geförderte Maßnahme muss relevante Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln
  • geförderte Maßnahme muss im Inland erfolgen

Weitere Informationen zur Förderung findest du in der Broschüre der Arbeitsagentur zum Thema AVGS-MAG. 

Info-PDF downloaden

Dank kompetenter Beratung zurück ins Arbeitsleben

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine hervorragende Möglichkeit, wieder ins Berufsleben einzusteigen und wichtige Qualifikationen zu erwerben, die den Weg zurück in eine sichere Beschäftigung ebnen. Und natürlich auch ein Instrument, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Wichtig ist in jedem Fall, sich gut beraten zu lassen. Sowohl die eigene Förderung als auch die angestrebte Maßnahme betreffend. Denn nur, wenn ein gefördertes Coaching, eine geförderte Weiterbildung oder eine private Arbeitsvermittlung dich wirklich fit für den Arbeitsmarkt machen, lohnt sich dieses Instrument nachhaltig.

Du möchtest deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein optimal nutzen und den Grundstein für eine sichere und zufriedene berufliche Zukunft legen? Dann lass dich unverbindlich beraten und wir legen gemeinsam deinen Weg fest!

Kostenlose Beratung

WER KANN EINEN AVGS-ANTRAG STELLEN?

IN 4 SCHRITTEN AVGS BEANTRAGEN

SCHRITT 1

BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

Erste Ansprechperson ist die zuständige Beraterin oder der zuständige Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, bei welcher du deinen Antrag stellst. Gerade dann, wenn du keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS hast, solltest du dich persönlich beraten lassen, ob du nach Ermessen der Beraterin oder des Beraters eine Fördermöglichkeit hast. Wichtig ist dabei immer die Frage, ob eine geförderte Weiterbildung, ein gefördertes Coaching oder das Hinzuziehen einer privaten Vermittlerin oder eines privaten Vermittlers deine Eingliederungschancen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung verbessern. Wir unterstützen dich gerne dabei, eine Maßnahme mit den größtmöglichen Qualifizierungschancen für dich zu finden.

SCHRITT 2

ANTRAGSTELLUNG

Für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gibt es keine strengen Vorgaben. Du kannst den Antrag formlos bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Das ist persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. Adressat ist immer die zuständige Agentur für Arbeit. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, wende dich an die Agentur für Arbeit. Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner.

SCHRITT 3

BEWILLIGUNG ODER ABLEHNUNG 

Deine Beraterin oder dein Berater prüft nun, ob du einen AVGS erhalten kannst und welche Variante des Vermittlungsgutscheins für dich am sinnvollsten ist. Außerdem wird über die zeitliche Befristung des Förderinstruments entschieden. Diese beträgt in der Regel drei bis sechs Monate, kann aber im Einzelfall davon abweichen.

SCHRITT 4

MASSNAHME BEGINNEN

Wenn dein Antrag bewilligt wurde, gehst du mit dem ausgehändigten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, einer privaten Arbeitsvermittlung oder zu dem ausgewählten Betrieb. Der Träger, die Vermittlerin bzw. der Vermittler oder das Unternehmen löst deinen Gutschein dann bei der Agentur für Arbeit ein, sodass für dich keine weiteren Kosten und Mühen entstehen.