Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zurück ins Arbeitsleben

Was ist eigentlich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und was kann ich konkret damit tun? Gibt es einen Unterschied zum bekannten AZAV-Bildungsgutschein? Auf dieser Seite möchten wir dir das Dokument näher vorstellen. 


AVGS: das umfangreiche Förderdokument für arbeitssuchende Personen

Als Nachfolger des früheren Vermittlungsgutscheins wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) häufig mit dem Bildungsgutschein gleichgesetzt oder verwechselt. Doch das Dokument ist eigenständig und beschreibt einen sehr umfangreichen Weg, um mithilfe einer Förderung aus der Phase der Arbeitslosigkeit oder Arbeitssuche herauszukommen und wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Das oberste Ziel dieses Gutscheins ist dabei immer, die Chancen auf eine Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen oder deutlich zu erhöhen. Schauen wir uns zunächst die wichtigsten Eckdaten zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf einen Blick an: 

  • Fördert Unterstützung bei der Arbeitssuche von privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitsvermittlerinnen.  
  • Ermöglicht kostenfreie Jobcoachings oder Weiterbildungen bei zertifizierten Maßnahmeträgern. 
  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich vorrangig an Beziehende von Arbeitslosengeld I. 
  • Als Ermessensleistung können auch Beziehende von ALG II einen AVGS erhalten. 
  • Auch Personen ohne Leistungsbezug sind grundsätzlich förderfähig. 
  • Der AVGS wird meist zeitlich befristet ausgestellt. 

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    Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Die Voraussetzungen, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu bekommen, sind zwar definiert, aber nicht eng begrenzt. Das heißt konkret, dass sich das Förderinstrument zwar in erster Linie an Arbeitsuchende mit ALG-I-Bezug richtet, aber auch an Menschen ohne Leistungsbezug oder Langzeitarbeitslose vergeben werden kann. In letzterem Fall ist der AVGS eine Ermessensleistung; die zuständige Beratungsperson bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder im Jobcenter entscheidet also im Einzelfall über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Beziehende von Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren. Diese Regelung gilt auch für Aufstockende, die ergänzend zum ALG I Leistungen beziehen. Doch dank der Möglichkeit einer Ermessensentscheidung können auch Personen ohne Rechtsanspruch einen AVGS beantragen. Schauen wir uns zunächst das Instrument genauer an, bevor wir zur Antragstellung kommen. 

    Welche Vermittlungsgutscheine gibt es?

    Da die möglichen Förderungen mithilfe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins so vielfältig sind, unterscheidet sich der AVGS in verschiedene Gutscheine. Derzeit gibt es: 

    AVGS-MPAV; Vermittlung durch AZAV-zertifizierte private Arbeitsvermittler AVGS-MAT: Coaching und Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger AVGS-MAG: Förderung eines mehrwöchigen Betriebspraktikums 


    Welcher Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der richtige?

    Wenn du einen Antrag stellst, solltest du vorab klären, was das Ziel deiner Förderung mittels AVGS ist. Um die für dich richtige Variante des Vermittlungsgutscheins beantragen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Details der Gutscheinarten. 

    AVGS-MPAV

    Förderung privater Arbeitsvermittlung

    Das Kürzel AVGS-MPAV steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung. Ziel der Förderung ist es, dich mithilfe einer privaten Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Damit diese Förderung übernommen wird, gibt es bestimmte Voraussetzungen: 

    • Der private Vermittler ist AZAV-zertifiziert. 
    • Die vermittelte Beschäftigung hat mindestens einen Umfang von 15 Wochenstunden. 
    • Die vermittelte Beschäftigung dauert mindestens drei Monate. 
    • Die Vermittlung erfolgt nicht an einen Arbeitgeber, bei dem du in den letzten vier Jahren tätig warst. 

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die entstandenen Vermittlungskosten des privaten Arbeitsvermittlers komplett übernommen werden. Die maximale Vermittlungshöhe beträgt 2.000 € bzw. bei Menschen mit Behinderung 2.500 €. 

    Mehr dazu kannst du auch in der Broschüre der Arbeitsagentur zum AVGS-MPAV nachlesen. 

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    AVGS-MAT

    Förderung von Weiterbildungen und Jobcoachings

    Der AVGS-MAT, also der Gutschein zur Teilnahme an einer Maßnahme eines zugelassenen Maßnahmeträgers, ist die bekannteste der drei Gutscheinvarianten und ermöglicht die Förderung eines Coachings oder einer Weiterbildung. Kernzielgruppe sind auch hier Menschen mit ALG-I-Bezug. Nach Ermessen des zuständigen Beraters sind auch andere Personen, beispielsweise von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, förderfähig. Voraussetzungen für eine Förderung sind: 

    • AZAV-zertifizierter Maßnahmeträger. 
    • AZAV-zertifizierte Weiterbildungen. 
    • Die geförderte Maßnahme soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitern und so Eintrittshindernisse in den Arbeitsmarkt beseitigen. 
    • Die geförderte Maßnahme muss die Chance auf Eingliederung deutlich verbessern. 

    Die Förderhöhe beträgt, wie auch beim AVGS-MPAV, 2.000 € bzw. 2.500 € für Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose. 

    Weitere Informationen dazu gibt es in der Broschüre der Arbeitsagentur zum AVGS-MAT. 

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    AVGS-MAG

    Förderung betrieblicher Praktika

    Mit dieser Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, der Maßnahme bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin, werden betriebliche Maßnahmen gefördert, die eine Beschäftigungsaufnahme stabilisieren sollen. Konkret können Antragstellende mit diesem Gutschein ein sechswöchiges Betriebspraktikum fördern lassen, das ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Voraussetzungen für eine Förderung sind: 

    • Der Antragstellende ist hilfebedürftig nach § 7 SGB II. 
    • Das geförderte Praktikum darf maximal sechs Wochen dauern. 
    • Die geförderte Maßnahme muss relevante Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. 
    • Die geförderte Maßnahme muss im Inland erfolgen. 

    Weitere Informationen zur Förderung findest du in der Broschüre der Arbeitsagentur zum Thema AVGS-MAG. 

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    Dank kompetenter Beratung

    zurück ins Arbeitsleben

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine hervorragende Möglichkeit beruflich wiedereinzusteigen und wichtige Qualifikationen zu erwerben, die den Weg zurück in eine sichere Beschäftigung ebnen. Und natürlich auch ein Hilfsmittel, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Wichtig ist in jedem Fall, dass du dich gut beraten lässt. Sowohl, was die eigene Förderung angeht, aber auch, was die angestrebte Maßnahme betrifft. Denn nur, wenn ein gefördertes Coaching, ein geförderter Lehrgang oder eine private Vermittlung dich wirklich fit machen für den Arbeitsmarkt, lohnt sich dieses Instrument nachhaltig.  

    Möchtesr du deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bestmöglich einsetzen und den Grundstein für deine sichere und zufriedene berufliche Zukunft legen? Dann lass dich gerne unverbindlich beraten und uns gemeinsam Ihre Route festlegen!

    Kostenlose Beratung

    WER KANN EINEN AVGS-ANTRAG STELLEN?

    IN 4 SCHRITTEN AVGS BEANTRAGEN

    SCHRITT 1

    BERATUNG IN ANSPRUCH NEHMEN

    ein erster Ansprechpartner ist der zuständige Berater der Agentur für Arbeit bzw. der Jobbörse. Hier stellst du deinen Antrag auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Insbesondere wenn du keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS hast, solltest du dich persönlich beraten lassen, ob du nach Ermessen des Beraters oder der Beraterin förderberechtigt bist. Dabei ist es wichtig, zu klären, ob eine geförderte Weiterbildung, ein gefördertes Coaching oder die Unterstützung durch einen privaten Vermittler oder Vermittlerin deine Chancen auf eine Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung verbessern können. Gerne unterstützen wir dich dabei, einen Lehrgang mit den größtmöglichen Qualifizierungschancen für dich zu finden. 

    SCHRITT 2

    ANTRAGSTELLUNG

    Für den Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es keine strengen Vorgaben. Du kannst den Antrag formlos bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort stellen, entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich. Adressat ist immer die zuständige Behörde vor Ort. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, wendest du dich also an deine Arbeitsagentur. Du beziehst Bürgergeld? Dann ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner. 

    SCHRITT 3

    BEWILLIGUNG ODER ABLEHNUNG 

    Deine Beraterin oder dein Berater prüft nun, ob dir ein AVGS ausgestellt werden kann und welche Variante des Vermittlungsgutscheins für dich am sinnvollsten ist. Außerdem wird über die zeitliche Befristung entschieden. Diese Befristung beträgt meist drei bis sechs Monate, kann aber im Einzelfall von dieser Frist abweichen.

    SCHRITT 4

    MASSNAHME BEGINNEN

    Wurde dein Antrag bewilligt, gehst du mit dem ausgehändigten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu einem AZAV-zertifizierten Weiterbildungsanbieter, einem privaten Arbeitsvermittler oder einer Arbeitsvermittlerin oder einem Arbeitgebenden, bei dem du das Betriebspraktikum absolvieren möchtest. Diese lösen dann deinen Gutschein bei der Agentur für Arbeit ein, sodass für dich keine weiteren Kosten und Mühen entstehen.