Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zurück ins Arbeitsleben
Was ist eigentlich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und was kann ich konkret damit tun? Gibt es einen Unterschied zum bekannten AZAV-Bildungsgutschein? Auf dieser Seite möchten wir Ihnen das Dokument näher vorstellen.
AVGS: das umfangreiche Förderdokument für Arbeitsuchende
Als Nachfolger des früheren Vermittlungsgutscheins wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) häufig mit dem Bildungsgutschein gleichgesetzt oder verwechselt. Doch das Dokument ist ein eigenständiges und beschreibt einen sehr umfangreichen Weg, mithilfe einer Förderung aus der Arbeitslosigkeit oder Arbeitssuche heraus, zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Das oberste Ziel dieses Gutscheins ist dabei immer, die Chancen auf Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen oder deutlich zu erhöhen. Sehen wir uns zunächst die wichtigsten Eckdaten zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf einen Blick an:
- Fördert Unterstützung bei der Arbeitssuche von privaten Arbeitsvermittlern
- Ermöglicht kostenfreie Jobcoachings oder Weiterbildungen bei zertifizierten Maßnahmeträgern
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich vorrangig an Bezieher von Arbeitslosengeld I
- als Ermessensleistung können auch Bezieher von ALG II einen AVGS bekommen
- auch Gründer und Nicht-Leistungsbezieher sind grundsätzlich förderfähig
- AVGS wird meist zeitlich befristet ausgestellt
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Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Die Voraussetzungen, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu bekommen, sind zwar definiert, aber nicht eng begrenzt. Das heißt konkret, dass sich das Förderinstrument zwar in erster Linie an Arbeitslose mit ALG-I-Bezug richtet, aber auch an Menschen ohne Leistungsbezug oder Langzeitarbeitslose vergeben werden kann. In letzterem Fall ist der AVGS eine Ermessensleistung; der zuständige Berater bei Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter entscheidet also im Einzelfall über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren. Diese Regelung gilt auch für Aufstocker, die ergänzend zum ALG I Leistungen beziehen. Doch dank der Möglichkeit einer Ermessensentscheidung können auch Menschen ohne Rechtsanspruch einen AVGS beantragen. Sehen wir uns zunächst das Instrument genauer an, bevor wir zur Antragstellung kommen.
Welche Vermittlungsgutscheine gibt es?
Da die möglichen Förderungen mithilfe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins so vielfältig sind, unterscheidet sich der AVGS in verschiedene Gutscheine. Derzeit gibt es:
- AVGS-MPAV; Vermittlung durch AZAV-zertifizierte private Arbeitsvermittler
- AVGS-MAT: Coaching und Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger
- AVGS-MAG: Förderung eines mehrwöchigen Betriebspraktikums
Welcher Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der richtige?
Wenn Sie einen Antrag stellen, sollten Sie vorab klären, was das Ziel Ihrer Förderung mittels AVGS ist. Um die für Sie richtige Variante des Vermittlungsgutscheins beantragen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Details der Gutscheinarten.
AVGS-MPAV
Förderung privater Arbeitsvermittlung
Das Kürzel AVGS-MPAV steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung. Ziel der Förderung ist es, den Antragsteller mithilfe einer privaten Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Damit diese Förderung übernommen wird, gibt es bestimmte Voraussetzungen:
- der private Vermittler ist AZAV-zertifziert
- vermittelte Beschäftigung hat mindestens einen Umfang von 15 Wochenstunden
- vermittelte Beschäftigung dauert mindestens drei Monate
- Vermittlung nicht an einen Arbeitgeber, bei dem der Beschäftigte in den letzten vier Jahren tätig war
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die entstandenen Vermittlungskosten des privaten Arbeitsvermittlers komplett übernommen werden. Die maximale Vermittlungshöhe beträgt 2.000 € bzw. bei Menschen mit Behinderung 2.500 €.
Mehr dazu können Sie auch in der Broschüre der Arbeitsagentur zum AVGS-MPAV nachlesen.
Info-PDF downloadenAVGS-MAT
Förderung von Weiterbildungen und Jobcoachings
Der AVGS-MAT, also der Gutschein zur Teilnahme an einer Maßnahme eines zugelassenen Maßnahmeträgers, ist die bekannteste der drei Gutscheinvarianten und ermöglicht die Förderung eines Coachings oder einer Weiterbildung. Kernzielgruppe sind auch hier Menschen mit ALG-I-Bezug. Nach Ermessen des zuständigen Beraters sind auch andere Personen, beispielsweise von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, förderfähig. Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- AZAV-zertifizierter Maßnahmeträger
- AZAV-zertifizierte Weiterbildungen
- geförderte Maßnahme soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitern und so Eintrittshindernisse in den Arbeitsmarkt beseitigen
- geförderte Maßnahme muss Chance auf Eingliederung deutlich verbessern
Die Förderhöhe beträgt, wie auch beim AVGS-MAP, 2.000 € bzw. 2500 € für Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose.
Weitere Informationen dazu gibt es in der Broschüre der Arbeitsagentur zum AVGS-MAT.
AVGS-MAG
Förderung betrieblicher Praktika
Mit dieser Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, der Maßnahme bei einem Arbeitgeber, werden betriebliche Maßnahmen gefördert, die eine Beschäftigungsaufnahme stabilisieren sollen. Konkret können Antragsteller mit diesem Gutschein ein sechswöchiges Betriebspraktikum fördern lassen, dass ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Antragsteller ist hilfebedürftig nach § 7 SGB II
- gefördertes Praktikum darf maximal sechs Wochen dauern
- geförderte Maßnahme muss relevante Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln
- geförderte Maßnahme muss im Inland erfolgen
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in der Broschüre der Arbeitsagentur zum Thema AVGS-MAG.
Info-PDF downloadenDank kompetenter Beratung
zurück ins Arbeitsleben
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine hervorragende Möglichkeit beruflich wiedereinzusteigen und wichtige Qualifikationen zu erwerben, die den Weg zurück in eine sichere Beschäftigung ebnen. Und natürlich auch ein Hilfsmittel, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich gut beraten lassen. Sowohl, was die eigene Förderung angeht, aber auch, was die angestrebte Maßnahme betrifft. Denn nur, wenn ein gefördertes Coaching, ein geförderter Lehrgang oder eine private Vermittlung Sie wirklich fit machen für den Arbeitsmarkt, lohnt sich dieses Instrument nachhaltig.
Möchten Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bestmöglich einsetzen und den Grundstein für Ihre sichere und zufriedene berufliche Zukunft legen? Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten und uns gemeinsam Ihre Route festlegen!
Kostenlose BeratungWER KANN EINEN AVGS-ANTRAG STELLEN?

IN 4 SCHRITTEN AVGS BEANTRAGEN

SCHRITT 1
BERATER AUFSUCHEN
Erster Ansprechpartner ist der zuständige Berater der Agentur für Arbeit bzw. der Jobbörse. Denn hier stellen Sie Ihren Antrag. Gerade dann, wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben, sollten Sie sich persönlich beraten lassen, ob Sie nach Ermessen des Beraters die Möglichkeit einer Förderung haben. Wichtig ist dabei immer die Frage, ob eine geförderte Weiterbildung, ein gefördertes Coaching oder das Hinzuziehen eines privaten Vermittlers Ihre Chancen auf die Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung verbessern. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Lehrgang mit den größtmöglichen Qualifizierungschancen für Sie zu finden.

SCHRITT 2
ANTRAGSTELLUNG
Für den Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es keine strengen Vorgaben. Sie können den Antrag formlos bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort stellen. Dies ist persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. Adressat ist immer die zuständige Behörde vor Ort. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wenden Sie sich also an Ihre Arbeitsagentur. Sind Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II, ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner.

SCHRITT 3
BEWILLIGUNG ODER ABLEHNUNG
Ihr Berater prüft nun, ob er Ihnen einen AVGS ausstellen kann und welche Variante des Vermittlungsgutscheins für Sie am sinnvollsten ist. Außerdem entscheidet er über die zeitliche Befristung des Förderinstruments. Diese Befristung beträgt meist drei bis sechs Monate, kann aber im Einzelfall von dieser Frist abweichen.

SCHRITT 4
MASSNAHME BEGINNEN
Wurde Ihr Antrag bewilligt, gehen Sie mit dem ausgehändigten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu einem AZAV-zertifizierten Weiterbildungsanbieter, einem privaten Arbeitsvermittler oder einem Arbeitgeber, bei dem Sie das Betriebspraktikum absolvieren möchten. Der Träger bzw. Vermittler oder Arbeitgeber löst Ihren Gutschein dann bei der Agentur für Arbeit ein, sodass Ihnen keine weiteren Kosten und Mühen entstehen.