Förderung durch das Aufstiegs-BAföG

Das BAföG ist vor allem als finanzielle Unterstützung für Studierende bekannt. Doch entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht auf diese Personengruppe beschränkt, denn mit der Variante Aufstiegs-BAföG haben auch andere Berufsgruppen die Möglichkeit, sich eine Weiterbildung fördern zu lassen. Welche Voraussetzungen es dafür gibt, wer genau eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen kann und wie hoch die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ausfällt, erfährst du hier. 


Was ist das Aufstiegs-BAföG? 

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung, die berufliche Weiterbildungen finanziell unterstützt. Vor einigen Jahren hieß das Aufstiegs-BAföG noch „Meister-BAföG“, weil es als Pendant zur Förderung der akademischen Laufbahn gedacht war. Es sollten also nicht nur Studierende eine staatliche Förderung erhalten, sondern auch diejenigen, die sich für eine Berufsausbildung entschieden hatten und einen Meisterabschluss anstrebten. 

Mit der Umbenennung in Aufstiegs-BAföG richtet es sich heute an alle Fachkräfte, die sich für höhere berufliche Qualifikationen, wie Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker oder Fachwirtinnen und Fachwirte, weiterbilden möchten. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten und fördert so den beruflichen Aufstieg. 

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Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen für eine Förderung 

Zielgruppe der Förderung durch das Aufstiegs-BAföG sind Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem vergleichbaren Berufsabschluss, die sich beruflich weiterbilden möchten und einen Meister- oder ähnlichen Abschluss anstreben. Nicht förderfähigsind Studierende und Auszubildende in der ersten Berufsausbildung. 

Wichtig ist, dass der Abschluss, der durch eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung erreicht wird, höher ist als der bereits vorhandene Abschluss. Es gibt keine Altersbegrenzung, aber die geförderte Maßnahme und der gewählte Bildungsträger müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 

  • Der Anbieter der Weiterbildung muss nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zugelassen sein. 
  • Bei Weiterbildungen in Vollzeit beträgt die Dauer mindestens 400 Unterrichtsstunden, aber höchstens 36 Monate (drei Jahre) und es werden mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an vier Werktagen absolviert. 
  • Bei Weiterbildungen in Teilzeit beträgt die Dauer mindestens 200 Unterrichtsstunden und höchstens 48 Monate (vier Jahre) bei mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. 


Förderhöhe: Wie viel Geld bekommt man beim Aufstiegs-BAföG? 

Die Förderhöhe, also wie viel Geld du mit dem Aufstiegs-BAföG tatsächlich bekommst, setzt sich aus einem Zuschuss und einem Darlehen zusammen und hängt von deiner individuellen Lebenssituation ab. 

  • Zuschuss: Ein Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschussanteil beträgt derzeit 50 % der Kosten. 
  • Darlehen: Die verbleibenden Kosten können über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden. Zusätzlich gibt es einen Beitrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten, der ebenfalls aus einem Zuschuss und einem Darlehen besteht. Mit einem Aufstiegs-BAföG-Rechner kann die individuelle Förderhöhe ermittelt werden. 


    Folgende Kosten werden durch das Aufstiegs-BAföG bezuschusst, übernommen oder als Darlehen vorgestreckt: 
  • Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 € 
  • Materialkosten: bis zu 50 %, maximal 2.000 € 
  • Zuschuss zum Lebensunterhalt für Alleinstehende: bis zu 963 € monatlich 
  • Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für Verheiratete: bis zu 235 € monatlich 
  • Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten: bis zu 235 € pro Kind 
  • Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: bis zu 150 € pauschal 


Wie viel Geld muss ich beim Aufstiegs-BAföG zurückzahlen? 

Der Zeitraum, ab wann du den Darlehensanteil des Aufstiegs-BAföGs zurückzahlen musst, beginnt zwei Jahre nach Abschluss der Weiterbildung. Die Rückzahlungsbedingungen sind günstig und bieten verschiedene Erleichterungen: 

  • Rückzahlungszeitraum: Die Darlehensrückzahlung erfolgt in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren. 
  • Erlass: Bei bestandener Abschlussprüfung können bis zu 50 % des Darlehens für die Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. 
  • Sondertilgungen: Sonderzahlungen sind jederzeit möglich und reduzieren die Restschuld. 


Aufstiegs-BAföG beantragen

Wenn du diese Förderung beantragen möchtest, findest du die richtige Ansprechperson bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung in deinem Bundesland. Nutze dafür gerne die Suche auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder stelle deinen Antrag auf das Aufstiegs-BAföG gleich online.

Wenn du noch auf der Suche nach der geeigneten Weiterbildung oder unsicher bist, wie du bei einer geförderten Weiterbildung vorgehen sollst, unterstützen wir dich gerne dabei. Nutze einfach unseren zuverlässigen Call-Back-Service.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Aufstiegs-BAföG beantragen 

Grundsätzlich kannst du das Aufstiegs-BAföG in vier Schritten beantragen: 

SCHRITT 1

Information und Beratung 

Informiere dich über die Förderungsvoraussetzungen und lasse dich beraten. Die richtige Ansprechperson findest du bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung in deinem Bundesland. Nutze dazu auch die Suche auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

SCHRITT 2

Antrag stellen und Unterlagen einreichen 

Fülle das Antragsformular aus, das bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich ist. Alternativ kannst du den Antrag auf das Aufstiegs-BAföG gleich online stellen. Reiche dabei alle erforderlichen Unterlagen, wie den Nachweis über deine berufliche Qualifikation und die Anmeldebestätigung der Weiterbildung, ein. 

Wenn du noch auf der Suche nach der passenden Weiterbildung bist oder dir nicht sicher bist, wie du bei einer geförderten Weiterbildung vorgehen sollst, helfen wir dir gerne weiter. Unsere Karriereberatung steht dir jederzeit zur Verfügung. 

SCHRITT 3

Bewilligungsbescheid 

Nach Prüfung der Unterlagen erhältst du einen Bewilligungsbescheid über die Höhe der Förderung. 

SCHRITT 4

Darlehensvertrag abschließen 

Schließe den Darlehensvertrag mit der zuständigen Stelle ab und beginne mit deiner Weiterbildung.  

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