Erste Schritte bei Eintritt der Arbeitslosigkeit: schnell und unkompliziert online arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
Dein Leitfaden, wie du dich online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest, welche Unterlagen du brauchst und welche Fristen zu beachten sind
Arbeitslos melden: Was tun bei drohender oder plötzlicher Arbeitslosigkeit?
In Zeiten plötzlicher Arbeitslosigkeit können sich Unsicherheit und Existenzangst breitmachen. Jetzt gilt es, ruhig zu bleiben und die richtigen Schritte einzuleiten. In diesem Leitfaden erfährst du, wie du dich fristgerecht bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldest und Arbeitslosengeld beantragst. Durch die Nutzung der Online-Services der Agentur für Arbeit kannst du den Prozess effizient und stressfrei gestalten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist der Unterschied zwischen „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“?
- Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wann muss ich mich arbeitslos melden? Die wichtigsten Fristen im Überblick
- Wie kann ich mich arbeitslos melden?
- Kann ich mich vorübergehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?
- Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich zur Arbeitslosmeldung?
- Beeinflusst mein Vermögen die Höhe des Arbeitslosengeldes?
- Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld (vormals ALG II)?
- Welche Leistung kann ich nach einer Selbständigkeit beziehen?
- Habe ich nach einer Krankheit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie finde ich einen neuen Job?
- Zusammenfassung und Checkliste zur Arbeitslosmeldung
- FAQ: Häufig gestellte Fragen bei Arbeitslosigkeit und Beantragung des Arbeitslosengeldes
Was ist der Unterschied zwischen „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“?
Wenn du in Deutschland arbeitslos wirst, passiert das in der Regel nicht von heute auf morgen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitsnehmer genießt du einen besonderen Schutz, und die meisten Arbeitsverträge sehen eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen vor. Aus diesem Grund gliedert sich die Frist, sich arbeitslos zu melden, praktisch in zwei Phasen.
Zuerst solltest du dich arbeitssuchend melden. Das bist du schon, sobald du aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchst, aber noch nicht arbeitslos bist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du dich noch in der Kündigungsfrist befindest oder ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
Erst wenn der letzte Arbeitstag in deinem aktuellen Job vorüber ist, bist du offiziell arbeitslos. Als arbeitslos gilt, wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet und aktiv eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sucht. In diesem Fall musst du dich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn du zum Beispiel innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Stelle findest, bist du zwar arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn du in Deutschland lebst und in den letzten zwei Jahren insgesamt mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), sobald du arbeitslos wirst. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Beiträge durchgehend oder mit Unterbrechungen gezahlt wurden. Auch bestimmte Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Elternzeit, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst können angerechnet werden. Wer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Bürgergeld (früher Hartz IV bzw. ALG II) beantragen.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates haben aufgrund von EU-Abkommen die gleichen Rechte wie Deutsche und können in Deutschland unter den gleichen Voraussetzungen Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen. Auch Drittstaatenangehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen.
Wo kann ich den Antrag für Arbeitslosengeld I und Bürgergeld stellen?
Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV) kannst du hier bei der Agentur für Arbeit online stellen.
Hier geht es zur Agentur für ArbeitWann muss ich mich arbeitslos melden? Die wichtigsten Fristen im Überblick
Um während der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos zu melden. Dabei gelten folgende Fristen:
- Spätestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden: Wenn du noch in einem Job tätig bist, meldest du dich als „arbeitssuchend“ – beachte dabei, dass du dies drei Monate (oder sogar früher) vor dem Ende deines aktuellen Beschäftigungsverhältnisses erledigst.
- Spätestens ab Tag 1 nach Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden: Melde dich frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Meldung kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 455 55 00 oder online bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Beachte: Bei einer selbstverschuldeten oder verhaltensbedingten Kündigung muss mit einer Sperrzeit von 12 Wochen gerechnet werden.
Schon gewusst?
Wenn dein erster Tag der Arbeitslosigkeit auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, verschiebt sich die Frist für die Arbeitslosmeldung auf den nächsten Werktag. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, dich rechtzeitig arbeitslos zu melden, musst du dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Wie kann ich mich arbeitslos melden?
Du hast die Möglichkeit, dich online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, indem du auf der entsprechenden Website auf „Vorgang starten“ klickst. Folge anschließend ganz einfach den Anweisungen. Bitte beachte, dass du dich auch dann arbeitslos melden musst, wenn du bereits als arbeitssuchend registriert bist.
Um dich online arbeitslos melden zu können, musst du das voraussichtliche Datum deiner Arbeitslosigkeit angeben und dich online identifizieren. Achte also darauf, dass die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises aktiviert ist. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Alternativ kannst du die Arbeitslosmeldung auch persönlich bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort vornehmen. Bringe dazu deinen Personalausweis mit aktueller Adresse oder deinen Reisepass mit. Falls du einen Reisepass verwendest, benötigst du zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Die Adresse deiner zuständigen Agentur für Arbeit kannst du über unsere Online-Dienststellensuche ermitteln.
Jetzt online arbeitslos meldenKann ich mich vorübergehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?
Ja, du kannst auch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit melden, auch wenn du dich schon um eine neue Anstellung bemüht hast, denn manchmal ist es nicht möglich, nahtlos in eine neue Beschäftigung überzugehen. In diesem Fall kannst du dir deine Ansprüche für die Zeit bis zum nächsten Job finanzieren lassen.
Beachte: Wenn du jedoch selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur meistens auch hier eine Sperrzeit von 12 Wochen. In diesem Fall erhältst du für die Zeit der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.
Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich zur Arbeitslosmeldung?
Um dich arbeitslos zu melden, ist es wichtig, dass du bei der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen einreichst. Die folgenden Unterlagen helfen der Agentur für Arbeit, deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld schnell und korrekt zu prüfen. Bitte achte darauf, dass alle Unterlagen vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Ein gültiges Ausweisdokument zur Identifikation. Für Angehörige eines EU-Mitgliedslandes wird zusätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigt.
- Sozialversicherungsausweis
- Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag: Dokumente, die die letzte Beschäftigung nachweisen und das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigen.
- Arbeitsbescheinigung: Dieses Formular muss von deinem letzten Arbeitgeber ausgefüllt werden und enthält Informationen zu deiner Beschäftigung.
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen: Die letzten Abrechnungen, um dein Einkommen nachzuweisen.
- Lebenslauf: Ein aktueller Lebenslauf, der deine beruflichen Stationen aufzeigt.
- Bankverbindung
- Krankenversicherungsnachweis: Informationen über deine Krankenversicherung.
- Sonstige Nachweise: Eventuelle Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld.
Beeinflusst mein Vermögen die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch Vermögenszuwächse von Dritten wie Schenkungen oder Erbschaften werden nicht angerechnet. Leistungen, die dir dein ehemaliger Arbeitgeber noch gewährt, wie zum Beispiel Abfindungen oder Provisionen, müssen jedoch auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Das gilt auch, wenn dein Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhält und du noch Anspruch auf Lohn hast.
Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
Gewöhnlich beträgt das Arbeitslosengeld 60 % des pauschalisierten Nettoentgelts. Wenn dieses nicht ausreicht, hast du die Möglichkeit, zusätzlich Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) zu beantragen. Du kannst hier berechnen lassen, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld (vormals ALG II bzw. Hartz IV)?
Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld (vormals ALG II) liegt insbesondere in den Anspruchsvoraussetzungen, der Höhe der Leistungen und den Zielen der jeweiligen Förderung. Das Arbeitslosengeld I dient als Versicherungsleistung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit, das Bürgergeld als Grundsicherung zur Sicherung des Existenzminimums und zur Förderung der Arbeitsmarktintegration.
Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Du hast dich bereits arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
- Innerhalb der letzten 30 Monate hast du insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
- Du bist mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig.
- Du bist bereit, bei der Arbeitssuche mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zusammenzuarbeiten.
Bürgergeld kannst du beantragen, wenn …
- … du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, weil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- … das Arbeitslosengeld allein nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Welche Leistung kann ich nach einer Selbständigkeit beziehen?
Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld als ehemals selbständige Person hängt auch von den Beiträgen ab, die du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. In diesem Fall warst du für deine Beiträge selbst verantwortlich. Wenn du mindestens 12 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du auch nach deiner Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du diese Bedingung nicht erfüllst und deine selbständige Tätigkeit nicht mehr genug Gewinn abwirft, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du eine Aufstockung in Form von Bürgergeld beantragen.
Habe ich nach einer Krankheit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Häufig fällt der Zeitpunkt einer Krankmeldung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zusammen. In diesem Fall bleibst du über deinen letzten Arbeitgeber krankenversichert und hast während der Krankschreibung Anspruch auf Krankengeld. Du kannst dich erst als arbeitslos melden, nachdem deine Ärztin oder dein Arzt dir wieder Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat. Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit erkrankt bist, bist du weiterhin über die Agentur für Arbeit versichert. In diesem Fall musst du die Agentur für Arbeit sofort über deine Erkrankung informieren, damit deine Leistungen wie bei einem festen Arbeitsverhältnis weitergezahlt werden.
Wie finde ich einen neuen Job?
Sind alle Formalitäten erledigt und das Arbeitslosengeld bewilligt, steht die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle im Mittelpunkt. Dazu ist ein Beratungsgespräch mit deiner Beraterin oder deinem Berater bei der Agentur für Arbeit vorgesehen. Bei diesem ersten Termin lernst du deine Ansprechperson kennen und ihr besprecht deine aktuelle Jobsituation sowie das weitere Vorgehen.
Während des Beratungsgesprächs kannst du alle Fragen rund um die Jobsuche klären und Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise beim Erstellen deines Bewerbungsschreibens oder deines Lebenslaufs.
Gemeinsam erörtert ihr die Maßnahmen, die deine Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern können. Dazu gehören geförderte Weiterbildungen und Umschulungen, die deine beruflichen Qualifikationen erweitern und verbessern. Zwei der Fördermöglichkeiten sind beispielsweise der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und der Bildungsgutschein. Weitere Informationen zu allen Fördermöglichkeiten findest du hier.
Zusammenfassung und Checkliste zur Arbeitslosmeldung
Wie du siehst, gibt es einige Formalitäten und Fristen zu beachten, wenn du dich arbeitssuchend oder arbeitslos meldest. Wenn du gut vorbereitet bist, wirst du diese jedoch problemlos meistern. Unsere Checkliste zur Arbeitslosmeldung gibt dir einen Überblick über alle wichtigen Aspekte, damit du dich optimal auf die anstehenden Schritte vorbereiten kannst.
Checkliste herunterladenDu bist arbeitssuchend, in Kurzarbeit tätig oder sorgst dich, dass dein Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein könnte?
Dann informiere dich noch heute über eine geförderte Weiterbildung.
Häufig gestellte Fragen bei Arbeitslosigkeit und Beantragung des Arbeitslosengeldes
Registriere dich als arbeitslos bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit entweder bis zu drei Monate vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit oder spätestens am ersten Tag, an dem du ohne Beschäftigung bist. Du kannst die Meldung entweder online über die Website der Agentur für Arbeit oder telefonisch über die kostenfreie Hotline 0800 455 55 00 vornehmen.
Alternativ ist es möglich, deine Arbeitssuche telefonisch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 4 555500 zu melden oder dich direkt persönlich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort zu registrieren.