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Beachte: Arbeitslos melden kannst du dich nur bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort
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Dein Leitfaden bei drohender oder plötzlicher Arbeitslosigkeit.
Step by Step Anleitung
In Zeiten der plötzlichen Arbeitslosigkeit kann sich Unsicherheit und Existenzangst breitmachen. Doch jetzt ist es von großer Bedeutung, einen klaren Kopf zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Leitfaden haben wir alles Wichtige für dich zusammengefasst, damit du weißt, wie du dich bei der Agentur für Arbeit fristgerecht arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen kannst.
Inhaltsverzeichnis:
- Wer kann Arbeitslosengeld beantragen?
- Ab welchen Zeitpunkt muss ich mich arbeitslos melden?
- Diese Fristen zur Arbeitslosenmeldung musst du kennen
- Kann ich mich vorübergehend arbeitslos melden?
- Wie melde ich mich arbeitslos?
- Diese Unterlagen musst du zur Arbeitslosenmeldung mitbringen
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
- Beeinflusst mein Vermögen die Höhe des Arbeitslosengeldes?
- Kann ich als ehemals selbstständige Person eine Leistung beziehen?
- Welche Leistungen kann ich nach einer Krankmeldung beziehen?
- Wie finde ich einen neuen Job?
Wer kann Arbeitslosengeld beantragen?
Jede und jeder, die oder der in den letzten zwei Jahren insgesamt mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es spielt keine Rolle, ob diese Beitragszahlungen kontinuierlich oder mit Unterbrechungen erfolgten. Auch bestimmte Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst können angerechnet werden.
Falls du in Deutschland lebst und deinen Arbeitsplatz verlierst, kannst du während der Zeit der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung beantragen – das sogenannte Arbeitslosengeld (ALG). Solltest du die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, kannst du Bürgergeld (früher ALG II) beantragen.
Angehörige eines EU-Mitgliedslandes genießen gemäß den EU-Abkommen dieselben Rechte wie Deutsche und können unter denselben Voraussetzungen sowohl Arbeitslosengeld als auch Bürgergeld in Deutschland beziehen. Auch Angehörige von Drittstaaten haben unter bestimmten Vorschriften die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen.
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Wo kann ich den Antrag für Arbeitslosengeld I und Bürgergeld stellen?
Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (ehemals Hartz 4) kannst du hier bei der Agentur für Arbeit online stellen.
Hier geht es zur Agentur für ArbeitAb welchem Zeitpunkt muss ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?
01
Meldung bei der Agentur für Arbeit
Die erste wichtige Maßnahme, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu sichern, ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Wenn du noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und von einer Kündigung bedroht bist, bekommst du in der Regel einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Beraterin oder einem Berater der Agentur für Arbeit – noch bevor deine Beschäftigung endet. In diesem Gespräch könnt ihr alle weiteren Fragen klären und die notwendigen Schritte besprechen.
02
Melde dich innerhalb eines Tages arbeitssuchend
Die Meldung als arbeitssuchende Person kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, auch online. Um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass du dich innerhalb eines Tages als arbeitsuchend meldest, sobald du die Kündigung erhalten hast. Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, musst du dich drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitsuchend melden. Die Meldung kann telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 455 55 00 oder online bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Falls dir bereits gekündigt wurde, musst du die Meldung direkt bei deiner nächstgelegenen Agentur für Arbeit vornehmen. Die Arbeitssuchendmeldung sollte spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit erfolgen.
Diese Fristen zur Arbeitslosenmeldung musst du kennen
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es wichtig, sowohl als arbeitsuchend als auch als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu sein. Halte diese Fristen ein:
- Ab Tag 1 arbeitslos melden: Meld dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung in deiner Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos.
- 3 Monate vorher arbeitsuchend melden: Wenn du noch in einem Job tätig bist, meldest du dich als „arbeitsuchend“ – beachte dabei, dass du dies 3 Monate (oder sogar früher) vor dem Ende deines aktuellen Beschäftigungsverhältnisses erledigst.
Bei einer selbstverschuldeten Kündigung oder einer Kündigung aufgrund von widerem Verhalten musst du mit einer Sperrfrist von 12 Wochen rechnen.
Kann ich mich auch nur vorübergehend arbeitslos melden?
Ja, auch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit kannst du melden, wenn du dich schon um eine neue Anstellung bemüht hast. Manchmal ist jedoch nicht möglich nahtlos in den nächsten Beruf zu wechseln. Hier kannst du deinen Anspruch für die Zeit bis zum nächsten Job finanzieren lassen.
Wenn du jedoch selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur meistens auch hier eine Sperrzeit von 12 Wochen. Dann erhältst du während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.
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Was ist der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos?
Arbeitsuchend = Suche nach Arbeit. Normalerweise gilt als arbeitsuchend, wer momentan noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich aber bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet hat.
Arbeitslos = Ohne Arbeit. Als arbeitslos wird bezeichnet, wer derzeit keine Beschäftigung hat.
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Wie melde ich mich arbeitslos?
Es ist wichtig, dass du dich am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos meldest. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld online ausfüllen. In diesem Antragsformular trägst du unter anderem deinen beruflichen Werdegang der letzten fünf Jahre ein. Du kannst das Arbeitslosengeld-Formular direkt auf der Website der Agentur für Arbeit online ausfüllen.
Diese Unterlagen musst du zur Arbeitslosenmeldung mitbringen
Angehörige eines EU-Mitgliedslandes genießt gemäß den EU-Abkommen dieselben Rechte wie Deutsche und kann unter denselben Voraussetzungen sowohl Arbeitslosengeld als auch Bürgergeld in Deutschland beziehen. Auch Angehörige von Drittstaaten haben unter bestimmten Vorschriften die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen.
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.
- Dein Sozialversicherungsausweis.
- Eventuelle Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld.
- Eine Arbeitsbescheinigung.
- Gegebenenfalls Kündigungsschreiben oder dein aktueller Arbeitsvertrag.
- Falls zutreffend, eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld.
- Deinen aktuellen Lebenslauf.
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Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
Gewöhnlich beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Wenn dieses nicht ausreicht, hast du die Möglichkeit, zusätzlich Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) zu beantragen. Du kannst hier berechnen lassen, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.
Arbeitslosengeld berechnenWas ist der Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld (ALG1) und dem Bürgergeld? – Was muss ich beantragen?
Für den Antrag auf Arbeitslosengeld gelten folgende Voraussetzungen:
- Du hast dich bereits arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
- Innerhalb der letzten 30 Monate hast du insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
- Du bist mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig.
- Du bist bereit, bei der Arbeitssuche mit dem Jobcenter zusammenzuarbeiten.
Das Bürgergeld (früher bekannt als ALG II oder Hartz IV) ist eine staatliche finanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient dazu, den Lebensunterhalt von Personen zu sichern, die keine oder nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten.
Du beantragst Bürgergeld, wenn:
- Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, weil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Oder du zusätzlich zum Arbeitslosengeld Bürgergeld beantragst, falls dieses allein nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Beeinflusst mein persönliches Vermögen die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Erwirtschaftetes Vermögen bleibt unberücksichtigt und wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Ebenso unterliegen Vermögenszuwächse von dritter Seite wie Schenkungen oder Erbschaften keiner Anrechnung. Allerdings müssen Leistungen, die der ehemalige Arbeitgebende noch gewährt, wie Abfindungen oder Provisionen, auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Dies gilt ebenso, wenn die Arbeitgebenden die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhalten und die gekündigte Person noch Anspruch auf Gehalt hat.
Kann ich als ehemals selbstständige Person eine Leistung beziehen?
Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld als ehemals selbständige Person hängt ebenfalls von den Beiträgen ab, die du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Du warst in diesem Fall eigenverantwortlich für deine Leistungsbeiträge. Wenn du mindestens 12 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du auch nach deiner Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls du diese Voraussetzung nicht erfüllt hast und deine Selbständigkeit nicht mehr genug Gewinn für deinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, kannst du eine Auftstockung als Bürgergeld beantragen.
Welche Leistungen kann ich nach einer Krankmeldung beziehen?
Wenn du deinen Arbeitsplatz verlierst und gleichzeitig krankgeschrieben bist, bist du über deinen Arbeitgebenden nachversichert. Das bedeutet, dass du während der Krankmeldung Anspruch auf Krankengeld hast. Erst nachdem dir eine Ärztin oder ein Arzt wieder deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, kannst du dich arbeitslos melden.
Falls du hingegen während deiner Arbeitslosigkeit erkrankst, bleibst du bei der Bundesagentur für Arbeit versichert. In diesem Fall ist es wichtig, die Agentur unverzüglich über die Krankmeldung zu informieren. Die Leistungen werden weiterhin wie bei einer Festanstellung bezahlt.
Wie finde ich einen neuen Job?
Sobald alle bürokratischen Schritte erledigt sind und dein Arbeitslosengeld bewilligt wurde, steht die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz im Fokus. Hierfür ist ein Beratungsgespräch mit deiner Beraterin oder deinem Berater der Agentur für Arbeit vorgesehen. Bei diesem ersten Termin lernst du deine Ansprechperson kennen und ihr besprecht deine aktuelle Jobsituation sowie das weitere Vorgehen.
Deine berufliche Zukunft steht im Mittelpunkt des Gesprächs. Du kannst überlegen, wo du gerne arbeiten möchtest und ob eine Weiterbildung oder Umschulung für dich in Frage kommt. Nutze das Gespräch, um schon im Vorfeld zu überlegen, welche beruflichen Möglichkeiten und Richtungen für dich interessant sein könnten.
Du bist arbeitssuchend, in Kurzarbeit tätig oder sorgst dich, dass dein Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein könnte?
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Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und arbeitslos sind. Auch ehemalige selbstständige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.