karriere tutor Ein Mann in blauem Hemd und Krawatte sitzt nachdenklich an einem Schreibtisch und hält in einer Hand ein Blatt Papier über Online-Weiterbildung. Hinter ihm steht ein Karton mit Büromaterial. Im Hintergrund ist eine Backsteinmauer mit einer Uhr zu sehen. Die linke Bildseite ist leer.

Erste Schritte bei Eintritt der Arbeitslosigkeit: schnell und unkompliziert online arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen 

Dein Leitfaden, wie du dich online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest, welche Unterlagen du brauchst und welche Fristen zu beachten sind 

Was ist der Unterschied zwischen „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“? 

Wenn du in Deutschland arbeitslos wirst, passiert das in der Regel nicht von heute auf morgen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitsnehmer genießt du einen besonderen Schutz, und die meisten Arbeitsverträge sehen eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen vor. Aus diesem Grund gliedert sich die Frist, sich arbeitslos zu melden, praktisch in zwei Phasen

Zuerst solltest du dich arbeitssuchend melden. Das bist du schon, sobald du aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchst, aber noch nicht arbeitslos bist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du dich noch in der Kündigungsfrist befindest oder ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. 

Erst wenn der letzte Arbeitstag in deinem aktuellen Job vorüber ist, bist du offiziell arbeitslos. Als arbeitslos gilt, wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet und aktiv eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sucht. In diesem Fall musst du dich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn du zum Beispiel innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Stelle findest, bist du zwar arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos. 

karriere tutor® Eine Frau mit blondem Haarknoten, einem grauen Blazer und einem hellblauen Hemd hört in einer Besprechung, in der es darum geht, wie man sich arbeitslos meldet, aufmerksam zu.
karriere tutor® Ein Mann im Anzug sitzt mit einem Laptop an einem Schreibtisch, hält sich einen Stift an die Schläfe und hat einen nachdenklichen Gesichtsausdruck, während überall Papierkram herumliegt. Er scheint darüber nachzudenken, wie er sich formell „arbeitslos“ melden kann.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? 

Wenn du in Deutschland lebst und in den letzten zwei Jahren insgesamt mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), sobald du arbeitslos wirst. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Beiträge durchgehend oder mit Unterbrechungen gezahlt wurden. Auch bestimmte Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Elternzeit, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst können angerechnet werden. Wer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Bürgergeld (früher Hartz IV bzw. ALG II) beantragen

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates haben aufgrund von EU-Abkommen die gleichen Rechte wie Deutsche und können in Deutschland unter den gleichen Voraussetzungen Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen. Auch Drittstaatenangehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen. 

karriere tutor® Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch und blickt nachdenklich zur Seite. Im Hintergrund sind eine Tasse und Blumen zu sehen. Sie scheint in Gedanken versunken zu sein, möglicherweise darüber, wie sie sich arbeitslos melden kann.

Wo kann ich den Antrag für Arbeitslosengeld I und Bürgergeld stellen?

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV) kannst du hier bei der Agentur für Arbeit online stellen.

Hier geht es zur Agentur für Arbeit

Wann muss ich mich arbeitslos melden? Die wichtigsten Fristen im Überblick 

Um während der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos zu melden. Dabei gelten folgende Fristen: 

  • Spätestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden: Wenn du noch in einem Job tätig bist, meldest du dich als „arbeitssuchend“ – beachte dabei, dass du dies drei Monate (oder sogar früher) vor dem Ende deines aktuellen Beschäftigungsverhältnisses erledigst. 
  • Spätestens ab Tag 1 nach Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden: Melde dich frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Meldung kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 455 55 00 oder online bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. 
karriere tutor® Eine Frau im Business-Outfit hält einen Stift ans Kinn, betrachtet Haftnotizen an einer Glaswand und überlegt, ob sie sich „arbeitslos melden“ sollte.

Beachte: Bei einer selbstverschuldeten oder verhaltensbedingten Kündigung muss mit einer Sperrzeit von 12 Wochen gerechnet werden. 

karriere tutor® Ein Tischkalender mit Monatsanzeige, einer Pflanze und einer Uhr im Hintergrund dient als perfekte Erinnerung an Ihre wichtigen Aufgaben und Termine, einschließlich der Angabe, wann Sie sich bei Bedarf arbeitslos melden müssen.

Schon gewusst?

Wenn dein erster Tag der Arbeitslosigkeit auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, verschiebt sich die Frist für die Arbeitslosmeldung auf den nächsten Werktag. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, dich rechtzeitig arbeitslos zu melden, musst du dies durch ein ärztliches Attest nachweisen. 

karriere tutor® Ein älterer Mann mit Brille und weißem Hemd sitzt in einem hellen, modernen Wohnzimmer und benutzt einen Laptop, möglicherweise um sich arbeitslos zu melden.

Wie kann ich mich arbeitslos melden? 

Du hast die Möglichkeit, dich online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, indem du auf der entsprechenden Website auf „Vorgang starten“ klickst. Folge anschließend ganz einfach den Anweisungen. Bitte beachte, dass du dich auch dann arbeitslos melden musst, wenn du bereits als arbeitssuchend registriert bist. 

Um dich online arbeitslos melden zu können, musst du das voraussichtliche Datum deiner Arbeitslosigkeit angeben und dich online identifizieren. Achte also darauf, dass die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises aktiviert ist. Weitere Informationen dazu findest du hier.  

Alternativ kannst du die Arbeitslosmeldung auch persönlich bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort vornehmen. Bringe dazu deinen Personalausweis mit aktueller Adresse oder deinen Reisepass mit. Falls du einen Reisepass verwendest, benötigst du zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Die Adresse deiner zuständigen Agentur für Arbeit kannst du über unsere Online-Dienststellensuche ermitteln. 

Jetzt online arbeitslos melden

Kann ich mich vorübergehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden? 

Ja, du kannst auch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit melden, auch wenn du dich schon um eine neue Anstellung bemüht hast, denn manchmal ist es nicht möglich, nahtlos in eine neue Beschäftigung überzugehen. In diesem Fall kannst du dir deine Ansprüche für die Zeit bis zum nächsten Job finanzieren lassen.  

Beachte: Wenn du jedoch selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur meistens auch hier eine Sperrzeit von 12 Wochen. In diesem Fall erhältst du für die Zeit der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld. 

karriere tutor® Person, die einen Desktop-Computer mit einem auf dem Bildschirm angezeigten Kalender verwendet und an einem Schreibtisch mit Zubehör in der Nähe sitzt, während sie sich darauf vorbereitet, sich online arbeitslos zu melden.
karriere tutor® Frau mit dunklem Haar im Dutt liest Zeitungen darüber, wie man sich arbeitslos meldet, während sie in einem gemütlichen Zimmer mit Regalen und Dekor im Hintergrund steht.

Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich zur Arbeitslosmeldung? 

Um dich arbeitslos zu melden, ist es wichtig, dass du bei der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen einreichst. Die folgenden Unterlagen helfen der Agentur für Arbeit, deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld schnell und korrekt zu prüfen. Bitte achte darauf, dass alle Unterlagen vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Ein gültiges Ausweisdokument zur Identifikation. Für Angehörige eines EU-Mitgliedslandes wird zusätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigt. 
  •  Sozialversicherungsausweis 
  • Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag: Dokumente, die die letzte Beschäftigung nachweisen und das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigen. 
  • Arbeitsbescheinigung: Dieses Formular muss von deinem letzten Arbeitgeber ausgefüllt werden und enthält Informationen zu deiner Beschäftigung. 
karriere tutor® Mann mit Brille und kariertem Hemd hält einen Stapel Papiere in der Hand, blickt nachdenklich vor einen dunklen Hintergrund und überlegt vielleicht, wie er sich arbeitslos melden kann.
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen: Die letzten Abrechnungen, um dein Einkommen nachzuweisen. 
  • Lebenslauf: Ein aktueller Lebenslauf, der deine beruflichen Stationen aufzeigt. 
  • Bankverbindung 
  • Krankenversicherungsnachweis: Informationen über deine Krankenversicherung. 
  • Sonstige Nachweise: Eventuelle Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld.  

Beeinflusst mein Vermögen die Höhe des Arbeitslosengeldes? 

Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch Vermögenszuwächse von Dritten wie Schenkungen oder Erbschaften werden nicht angerechnet. Leistungen, die dir dein ehemaliger Arbeitgeber noch gewährt, wie zum Beispiel Abfindungen oder Provisionen, müssen jedoch auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Das gilt auch, wenn dein Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhält und du noch Anspruch auf Lohn hast. 

karriere tutor® Mehrere 50-Euro-Scheine liegen fächerartig ausgebreitet neben einem schwarzen Taschenrechner auf einem Tisch, vielleicht bereit für jemanden, der sich arbeitslos melden muss.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Gewöhnlich beträgt das Arbeitslosengeld 60 % des pauschalisierten Nettoentgelts. Wenn dieses nicht ausreicht, hast du die Möglichkeit, zusätzlich Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) zu beantragen. Du kannst hier berechnen lassen, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.

karriere tutor® Hände halten und unterschreiben ein Dokument auf einem Holzschreibtisch, daneben liegt ein blauer Stift und eine Brille, als wollten sie sich gleich arbeitslos melden.
karriere tutor® Ein älterer Mann mit Brille und weißem Hemd sitzt in einem hellen, modernen Wohnzimmer und benutzt einen Laptop, möglicherweise um sich arbeitslos zu melden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld (vormals ALG II bzw. Hartz IV)?  

Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld (vormals ALG II) liegt insbesondere in den Anspruchsvoraussetzungen, der Höhe der Leistungen und den Zielen der jeweiligen Förderung. Das Arbeitslosengeld I dient als Versicherungsleistung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit, das Bürgergeld als Grundsicherung zur Sicherung des Existenzminimums und zur Förderung der Arbeitsmarktintegration. 

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Du hast dich bereits arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. 
  • Innerhalb der letzten 30 Monate hast du insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.  
karriere tutor® Ein lächelnder Mann mit einem Baby auf dem Schoß arbeitet an einem Laptop an einem Tisch in einer hellen Küche, während er den Prozess zum arbeitslos melden steuert.
  • Du bist mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig.
  • Du bist bereit, bei der Arbeitssuche mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zusammenzuarbeiten.

Bürgergeld kannst du beantragen, wenn … 

  • … du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, weil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 
  • … das Arbeitslosengeld allein nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.  

Welche Leistung kann ich nach einer Selbständigkeit beziehen? 

Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld als ehemals selbständige Person hängt auch von den Beiträgen ab, die du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. In diesem Fall warst du für deine Beiträge selbst verantwortlich. Wenn du mindestens 12 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du auch nach deiner Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du diese Bedingung nicht erfüllst und deine selbständige Tätigkeit nicht mehr genug Gewinn abwirft, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du eine Aufstockung in Form von Bürgergeld beantragen. 

karriere tutor® Ein Mann im blauen Pullover arbeitet an einem mit bunten Haftnotizen und einer Tasse übersäten Holztisch am Laptop, während seine Familie im Hintergrund herumläuft und möglicherweise recherchiert, wie man sich „arbeitslos“ meldet.

Habe ich nach einer Krankheit Anspruch auf Arbeitslosengeld? 

Häufig fällt der Zeitpunkt einer Krankmeldung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zusammen. In diesem Fall bleibst du über deinen letzten Arbeitgeber krankenversichert und hast während der Krankschreibung Anspruch auf Krankengeld. Du kannst dich erst als arbeitslos melden, nachdem deine Ärztin oder dein Arzt dir wieder Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat. Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit erkrankt bist, bist du weiterhin über die Agentur für Arbeit versichert. In diesem Fall musst du die Agentur für Arbeit sofort über deine Erkrankung informieren, damit deine Leistungen wie bei einem festen Arbeitsverhältnis weitergezahlt werden. 

karriere tutor® Ein Arztschreibtisch mit medizinischen Formularen, einem Stethoskop, einem Klemmbrett, Stiften, einer Pflanze, einer Kaffeetasse und Taschentüchern steht für den nächsten Patienten bereit, der sich arbeitslos melden oder sonstige medizinische Hilfe benötigen muss.
karriere tutor® Zwei Kollegen arbeiten gemeinsam an einem Schreibtisch mit Laptop und Unterlagen, einer sitzt, der andere steht und hält einen Aktenordner in der Hand. Die Stimmung ist angespannt, als sie besprechen, wie sie mit der Situation „arbeitslos melden“ für ihren Kunden umgehen sollen.

Wie finde ich einen neuen Job?  

Sind alle Formalitäten erledigt und das Arbeitslosengeld bewilligt, steht die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle im Mittelpunkt. Dazu ist ein Beratungsgespräch mit deiner Beraterin oder deinem Berater bei der Agentur für Arbeit vorgesehen. Bei diesem ersten Termin lernst du deine Ansprechperson kennen und ihr besprecht deine aktuelle Jobsituation sowie das weitere Vorgehen. 

Während des Beratungsgesprächs kannst du alle Fragen rund um die Jobsuche klären und Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise beim Erstellen deines Bewerbungsschreibens oder deines Lebenslaufs.

Gemeinsam erörtert ihr die Maßnahmen, die deine Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern können. Dazu gehören geförderte Weiterbildungen und Umschulungen, die deine beruflichen Qualifikationen erweitern und verbessern. Zwei der Fördermöglichkeiten sind beispielsweise der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und der Bildungsgutschein. Weitere Informationen zu allen Fördermöglichkeiten findest du hier

Zusammenfassung und Checkliste zur Arbeitslosmeldung 

Wie du siehst, gibt es einige Formalitäten und Fristen zu beachten, wenn du dich arbeitssuchend oder arbeitslos meldest. Wenn du gut vorbereitet bist, wirst du diese jedoch problemlos meistern. Unsere Checkliste zur Arbeitslosmeldung gibt dir einen Überblick über alle wichtigen Aspekte, damit du dich optimal auf die anstehenden Schritte vorbereiten kannst. 

Checkliste herunterladen
karriere tutor® Zwei Personen überprüfen und besprechen Notizen auf einem Klemmbrett, stehen dicht beieinander in einem gut beleuchteten Büro und überlegen möglicherweise, wie sie sich am besten arbeitslos melden können.

Du bist arbeitssuchend, in Kurzarbeit tätig oder sorgst dich, dass dein Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein könnte?

Dann informiere dich noch heute über eine geförderte Weiterbildung.

Häufig gestellte Fragen bei Arbeitslosigkeit und Beantragung des Arbeitslosengeldes

Registriere dich als arbeitslos bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit entweder bis zu drei Monate vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit oder spätestens am ersten Tag, an dem du ohne Beschäftigung bist. Du kannst die Meldung entweder online über die Website der Agentur für Arbeit oder telefonisch über die kostenfreie Hotline 0800 455 55 00 vornehmen. 

Ja, registriere dich sofort als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit, sobald du Kenntnis von einer drohenden Arbeitslosigkeit erhältst, und zwar spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Beginn der Arbeitslosigkeit. Solltest du deine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, ist es wichtig, dass du dich innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Kündigung als arbeitssuchend meldest.
Am einfachsten meldest du dich über das Online-Portal der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Falls du noch nicht registriert bist, kannst du dich einfach neu als Privatperson anmelden.

Alternativ ist es möglich, deine Arbeitssuche telefonisch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 4 555500 zu melden oder dich direkt persönlich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort zu registrieren.

Folgende Unterlagen werden benötigt: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Sozialversicherungsausweis, Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Lebenslauf, Bankverbindung, Krankenkassennachweis.
Bevor du Arbeitslosengeld beantragen kannst, ist es notwendig, dass du dich bei der Agentur für Arbeit entweder online oder persönlich arbeitslos meldest. Die Registrierung als arbeitslos wird üblicherweise als der Tag angesehen, an dem dein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wird.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an deinem vorherigen Einkommen. In der Regel beträgt es 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Online-Rechner der Agentur für Arbeit können dir bei der Berechnung helfen.
Ja, während der Arbeitslosigkeit hast du die Möglichkeit, dich weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben. Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Du erhältst zudem unverändert deine Leistungsbeträge. Langzeitarbeitslose erhalten sogar eine monatliche Prämie von 75 €! Weitere Informationen hierzu erhältst du in einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch mit unserer Karriereberatung.