Ausbildung der Ausbilder (IHK)
Ein Ausbilder für Anerkannte Ausbildungsberufe führt den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) durch. Er setzt die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen um und unterweist die Auszubildenden in den fachlichen Inhalt des jeweiligen Berufes unter Zugrundelegung der rechtlichen Bestimmungen sowie von pädagogischen und psychologischen Grundlagen. Zu seinen Aufgaben gehört die Auswahl der neuen Auszubildenden, die Überwachung der Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, die Kontrolle der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und die Unterweisung der Auszubildenden in die theoretischen und praktischen Inhalte des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessene Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Zudem meldet der Ausbilder die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer an. Nach Abschluss der Ausbildung berät er die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellt die Ausbildungszeugnisse aus. Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildereignungsprüfung finden Teilnehmer in Betrieben aller Branchen sowie im öffentlichen Dienst Beschäftigung. Die Weiterbildung wird nur in Vollzeit angeboten. Die Weiterbildungs-Prüfung findet bei der IHK statt.