Die Einkommensteuer

Steuerliche Förderung für berufliche Weiterbildung und Umschulung.

Wenn du deine berufliche Weiterbildung oder Umschulung selbst bezahlt hast, kannst du viele der Kosten in deiner Steuererklärung beim Finanzamt angeben und dir über die Einkommensteuer einen Teil zurückholen.

Absetzbare Kosten bei der Einkommensteuer

Beruflich veranlasste Weiterbildungen, Umschulungen oder Qualifizierungen lassen sich steuerlich geltend machen, vorausgesetzt, du hast die Maßnahme selbst finanziert und keine staatliche Förderung genutzt. In der Einkommensteuererklärung kannst du die entsprechenden Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben angeben. Welche Regelungen für dich gelten und wie du die Angaben korrekt im ELSTER-Formular machst, erfährst du auf dieser Seite.

Für wen lohnt sich der Steuerabzug bei Weiterbildung oder Umschulung?

Nicht nur Angestellte profitieren von der steuerlichen Entlastung. Auch Selbstständige, Berufsrückkehrende oder Menschen auf Jobsuche können ihre Weiterbildung in der Steuererklärung angeben, sofern ein beruflicher Bezug besteht und die Maßnahme selbst finanziert wurde. Das gilt zum Beispiel für:

  • Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren möchten, etwa nach vielen Jahren im gleichen Unternehmen.
  • Berufsrückkehrende nach einer Familien- oder Pflegezeit, die mit einem anerkannten Abschluss wieder einsteigen wollen.
  • Selbstständige, die ihre Qualifikation ausbauen und mit neuen Kenntnissen wettbewerbsfähig bleiben möchten.
  • Menschen in der Neuorientierung, die arbeitslos oder von Kündigung bedroht sind und sich unabhängig von der Agentur für Arbeit weiterbilden.

Wer eine staatliche Förderung wie den Bildungsgutschein oder den Bildungsscheck nutzt, kann keine zusätzlichen Kosten absetzen. In diesem Fall übernimmt der Staat bereits die Finanzierung.

Welche Ausgaben sind bei der Einkommensteuer absetzbar?

Nicht alle Bildungsmaßnahmen werden steuerlich gleich behandelt. Entscheidend ist, welchen beruflichen Zweck die Weiterbildung oder Umschulung erfüllt und in welcher Lebenssituation du dich gerade befindest. Welche Kostenart gilt für dich?

Situation Steuerlich anerkannt als Steuerliche Behandlung
Weiterbildung oder Spezialisierung im bestehenden Beruf Werbungskosten (für Angestellte) Betriebsausgaben (für Selbstständige) Kosten sind in voller Höhe abziehbar
Umschulung bzw. Vorbereitung auf einen neuen Beruf Sonderausgaben Absetzbar bis max. 6.000 € pro Kalenderjahr
Maßnahme ohne beruflichen Bezug (z. B. privates Interesse) Nicht absetzbar Keine steuerliche Berücksichtigung möglich

Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit: Ob eine Maßnahme steuerlich anerkannt wird, hängt davon ab, ob sie der beruflichen Qualifizierung dient oder privat motiviert ist.

Wenn du wissen möchtest, ob und wie dein Kurs steuerlich geltend gemacht werden kann, unterstützt dich unser Beraterteam gerne. Wir klären mit dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du deine Weiterbildung oder Umschulung optimal vorbereitest.

Welche Ausgaben sind im Kontext deines Kurses erstattungsfähig?

Wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht und du die Maßnahme selbst finanziert hast, kannst du in vielen Fällen folgende Ausgaben in der Steuererklärung angeben:

  • Kurs- oder Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur und Lernmaterialien
  • Fahrtkosten z. B. zu Präsenzterminen oder Prüfungen
  • Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen
  • Arbeitsmittel, wie Laptop, Headset oder Büromöbel (anteilig)
  • Software oder Tools, die du im Rahmen der Weiterbildung nutzt

Wichtig: Du solltest alle Ausgaben mit Belegen dokumentieren. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen, Fahrkarten oder Zahlungsnachweise.

Wie du deine Ausgaben in der Steuererklärung angibst

Damit du dir einen Teil deiner Weiterbildungskosten oder Ausgaben für eine Umschulung vom Finanzamt zurückholen kannst, kommt es auf die richtige Vorgehensweise an.

Was passiert nach der Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt?

Nachdem du deine jährliche Steuererklärung eingereicht hast, prüft das Finanzamt deine Angaben. Wenn alles vollständig ist, erhältst du deinen Einkommensteuerbescheid mit der Information, ob und in welcher Höhe du eine Erstattung deiner Einkommensteuer erhältst. Wie hoch deine Rückerstattung ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: deinem Einkommen und der Höhe deiner absetzbaren Ausgaben. Je mehr du für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung investiert hast, desto höher kann die Steuerersparnis ausfallen.

Weitere Fördermöglichkeiten neben der Einkommensteuer

Weiterbildungen in der Steuererklärung angeben oder Umschulungskosten steuerlich absetzen ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Staatliche Förderprogramme übernehmen die Kosten in vielen Fällen vollständig oder teilweise, sodass du sie nicht selbst vorfinanzieren musst. Dazu gehören unter anderem: der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, mit dem Weiterbildungen oder Umschulungen vollständig finanziert werden, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder droht.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der vor allem für Coachings, Bewerbertrainings oder Maßnahmen zur beruflichen Orientierung genutzt wird. Der Bildungsscheck, der in einigen Bundesländern bis zu 3.000 € Zuschuss für berufliche Weiterbildungen von Berufstätigen oder Selbstständigen ermöglicht, ist eine attraktive Alternative zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG), das gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine geförderte Weiterbildung während bestehender Beschäftigung erlaubt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in eine zivile Tätigkeit.

Maßnahmen der Deutschen Rentenversicherung, etwa im Rahmen einer medizinisch-beruflichen Rehabilitation, wenn gesundheitliche Gründe eine berufliche Neuorientierung erforderlich machen. Wenn du wissen möchtest, welches dieser Förderprogramme für deine Situation infrage kommt, beraten wir dich gerne kostenfrei und persönlich.

FAQs zur Einkommensteuer

Wenn du dich beruflich weiterbildest oder eine Umschulung machst und die Kosten selbst getragen hast, kannst du viele dieser Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Dazu zählen unter anderem Kurs- oder Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Laptop oder Software. Je nach deiner beruflichen Situation machst du die Ausgaben als Werbungskosten (für Angestellte), Betriebsausgaben (für Selbstständige) oder Sonderausgaben (z. B. bei einer Umschulung) geltend.

Die Höhe der steuerlichen Erstattung hängt von deinen tatsächlichen Ausgaben und deinem persönlichen Steuersatz ab. Grundsätzlich kannst du beruflich veranlasste Kosten entweder als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben (z. B. bei einer Erstausbildung oder Umschulung) vollständig absetzen.

Je nach Art der Maßnahme und deiner beruflichen Situation trägst du die Ausgaben an unterschiedlichen Stellen im ELSTER-Formular ein. Wenn du angestellt bist und es sich um eine beruflich veranlasste Weiterbildung oder Qualifizierung handelt, gibst du die Kosten in der Anlage N unter Werbungskosten an. Hier kannst du unter anderem Kursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühren oder Reisekosten eintragen.

Bist du selbstständig, gehören die Ausgaben zu den Betriebsausgaben und werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Gewinnermittlung erfasst, vorausgesetzt, sie stehen in direktem Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Tätigkeit.

Handelt es sich um eine Umschulung für einen neuen Beruf, gelten die Ausgaben in vielen Fällen als Sonderausgaben. Diese werden im Hauptvordruck im Abschnitt „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ eingetragen. In diesem Fall kannst du bis zu 6.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, dass der Kurs einen erkennbaren Bezug zu einem angestrebten Beruf hat und du die Kosten selbst getragen hast. Auch ohne aktuelles Beschäftigungsverhältnis können Ausgaben für eine Weiterbildung oder Umschulung je nach Situation als Werbungskosten oder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Wenn du eine Weiterbildung selbst finanzierst, kannst du die Kosten über die jährliche Steuererklärung zurückholen. Nutzt du eine staatliche Förderung wie den Bildungsgutschein, den Bildungsscheck oder das Qualifizierungschancengesetz, übernimmt eine öffentliche Stelle die Kosten. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Steuerabzug nicht mehr möglich.

Wenn deine Weiterbildung vollständig über eine staatliche Förderung wie den Bildungsgutschein, das Qualifizierungschancengesetz oder den AVGS finanziert wurde, kannst du die Kosten in der Steuererklärung nicht zusätzlich geltend machen. In diesem Fall liegt bereits eine Förderung vor und eine doppelte steuerliche Berücksichtigung ist ausgeschlossen.

In bestimmten Fällen lassen sich jedoch zusätzliche Ausgaben wie Fachliteratur oder ergänzende Arbeitsmittel ansetzen, wenn sie nicht bereits durch die staatliche Förderung abgedeckt wurden und nachweislich im Kontext der Maßnahme stehen.

Auch wenn du deine Steuererklärung online über ELSTER einreichst und Belege nicht automatisch mitsenden musst, solltest du alle Nachweise sorgfältig aufbewahren. Dazu zählen Rechnungen für Kursgebühren, Quittungen über Fachliteratur, Buchungsbelege für Reisen oder Hotelübernachtungen sowie Kaufnachweise für beruflich genutzte Arbeitsmittel. Das Finanzamt kann diese Unterlagen im Nachgang anfordern, um die Angaben zu prüfen. Wichtig ist: Die Nachweise müssen eindeutig einem beruflichen Zusammenhang zugeordnet werden können.

Wenn dein Arbeitgeber die Kosten vollständig übernimmt, kannst du sie in der Regel nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Bei einer teilweisen Übernahme kannst du jedoch den selbst gezahlten Anteil, unter anderem Fahrtkosten oder ergänzende Lernmaterialien, absetzen.