Die folgenden drei typischen Beispiele sollen verdeutlichen, wann eine Umschulung und wann eine Weiterbildung für Nichtarbeitslose infrage kommen.
Beispiel 1: Leon, 26, Gelegenheitsjobber ohne Berufsabschluss
Leon ist ein junger und engagierter Mann. Doch er hat keinen Berufsabschluss und schlägt sich mehr schlecht als recht durch. Einen Schulabschluss hat er zwar noch gemacht, die Ausbildung zum Kfz-Mechaniker dann aber bereits im ersten Jahr geschmissen. Heute findet er das dumm und blickt reumütig auf diese Entscheidung zurück. Um aber über die Runden zu kommen, jobbt er nun bei mehreren Firmen, ist als Aushilfsfahrer, Verkaufshilfe und als Barkeeper tätig. Er hätte gerne einen richtigen Berufsabschluss, käme mit dem geringen Azubigehalt aber nicht über die Runden. Was also tun?
Für Menschen wie Leon gibt es eine Umschulung vom Arbeitsamt, die gezielt aus dieser schwierigen beruflichen Situation heraushelfen soll. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit werden Menschen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung gefördert. Ausschließlich die erste Ausbildung ist hierbei förderfähig.
Dafür bekommt Leon nach der Bewilligung seiner Umschulung durch die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur aber nicht nur das Gehalt seiner Ausbilderin bzw. seines Ausbilders, sondern auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt. Konkret erhält er Geld in Form einer Mietpauschale, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und seinen Bedarf für die Arbeitskleidung vom Arbeitsamt.
Leon war weder arbeitslos noch von einer Arbeitslosigkeit bedroht – trotzdem kann er eine Umschulung vom Arbeitsamt beantragen, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu sichern.
Beispiel 2: Marianne, 48, gelernte Altenpflegerin mit gesundheitlichen Einschränkungen
Auch Menschen, die zwar einen Berufsabschluss haben, aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten können, kommen in den Genuss einer Förderung. So ein Beispiel ist die berufliche Situation von Marianne.
Marianne ist gelernte Altenpflegerin, kann aber aufgrund mehrerer Bandscheibenvorfälle nicht mehr in der Pflege arbeiten. Aus gesundheitlichen Gründen arbeitet sie nun als Bürohilfe. Sie ist also nicht arbeitslos, bekommt aber ohne kaufmännische Ausbildung keine Festanstellung in einer soliden Position. Weil sie sich aufgrund ihrer Erkrankung langfristig beruflich umorientieren muss, nimmt sie Kontakt zu ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit auf. Dieser prüft, ob eine geförderte Umschulung möglich ist oder vielleicht ein anderer Kostenträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, zuständig ist.
Welche Fördermaßnahme bietet die Arbeitsagentur Marianne letztlich an? Möglich sind hier verschiedene Wege. So könnte sie beispielsweise einen Bildungsgutschein bekommen und mit diesem einen wichtigen Lehrgang absolvieren, der ihr noch fehlende Bürokenntnisse vermittelt. Aber auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt wäre hier möglich und zu prüfen.
Beispiel 3: Walter, 52, IT-Leiter, Position von Umstrukturierung betroffen
Walter, 52 Jahre alt, ist IT-Leiter und hat von seinem Vorgesetzten erfahren, dass er in den nächsten Wochen freigestellt wird.
Viele Jahre war er in diesem Unternehmen als Führungskraft tätig. Doch im Rahmen einer Umstrukturierung wird Walters Stelle zwar noch existieren, aber nicht mehr von ihm besetzt werden können. Grund dafür ist ein fehlendes Zertifikat, das die neue Unternehmensleitung für Führungskräfte in der IT zwingend voraussetzt. Es handelt sich um eine SAP-Zertifizierung, die das Unternehmen aber selbst nicht zahlen möchte. Damit Walter seine Stelle behalten kann und weder arbeitslos wird, noch auf eine niedrigere Stelle wechseln muss, bittet er um Unterstützung bei seinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Der Sachbearbeiter empfiehlt ihm jedoch keine klassische Umschulung im Sinne einer beruflichen Neuorientierung. Stattdessen soll ihm eine Weiterbildung dabei helfen, seine Stelle zu halten und nicht arbeitslos zu werden. Gerade für ältere Arbeitnehmende sind geförderte Weiterbildungen vom Arbeitsamt eine der besten Möglichkeiten, um die drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, noch bevor sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Ein fehlendes Zertifikat muss also kein Grund sein, arbeitslos zu werden oder gleich den Beruf wechseln zu müssen.