Das Wichtigste in Kürze:

  • Was ist der Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die Arbeitgebende ihren Beschäftigten pro geleisteter Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. Er soll vor zu geringen Löhnen schützen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
  • Höhe des Mindestlohns: Seit 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € brutto pro Stunde. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € geplant. Je nach Branche gelten teilweise höhere Mindestlöhne, z. B. in der Pflege oder im Handwerk.
  • Anspruch auf Mindestlohn: Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für die meisten Beschäftigten, auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Saisonkräfte. Für bestimmte Gruppen gibt es keinen Anspruch, z. B. Auszubildende oder Praktikantinnen und Praktikanten. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und verändert sich entsprechend.

Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgesetzte Untergrenze für Lohn in Deutschland. Er ist fester Teil des Arbeitsrechts und ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Arbeitgebende müssen ihren Beschäftigten für ihre geleistete Arbeit mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde zahlen. Der aktuelle Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Branchen und unabhängig davon, ob die Arbeitnehmenden aus Deutschland oder dem Ausland kommen.

Der gesetzliche Mindestlohn soll Angestellte vor zu niedrigen Löhnen schützen. Für die Mindestlohnentwicklung und eine eventuelle Erhöhung ist die Mindestlohnkommission zuständig, die alle zwei Jahre die wirtschaftliche Entwicklung der Löhne überprüft und über mögliche Anpassungen entscheidet. Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebenden, aus Gewerkschaften und der Wissenschaft.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der aktuelle Mindestlohn liegt in Deutschland bei 13,90 € brutto pro Stunde (Stand 2026). 2027 ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € brutto pro Stunde geplant.

Eine Erhöhung des Mindestlohns würde laut Statistischem Bundesamt ca. 4,8 Millionen Beschäftigte betreffen. Das entspricht etwa jedem achten Beschäftigungsverhältnis und macht den Mindestlohn in Deutschland zu einem wichtigen Bestandteil des Arbeitsmarktes und seiner Entwicklung.

Welche branchenspezifischen Mindestlöhne gibt es?

Generell gilt: Ein gesetzlicher Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Er ist bundesweit in Deutschland für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren gemäß Mindestlohngesetz gültig. Darüber hinaus können im Tarifvertrag je nach Branche und Tätigkeit auch höhere Mindestlöhne vereinbart werden.

Beispiele branchenspezifische Mindestlöhne

Pflege 20,50 €
Glas-, Fassadenreinigung 18,40 €
Gebäudereinigung 15,00 €
Maler- und Lackiererhandwerk 16,13 €
Dachdeckerhandwerk 16,60 €
Elektrohandwerk 14,93 €
Gerüstbauerhandwerk 14,35 €

Quelle: https://www.dgb.de/service/ratgeber/branchenmindestloehne/

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt ein aktueller gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder einem Minijob arbeitest. Auch Saisonkräfte und Beschäftigte aus dem Ausland haben Anspruch auf den Mindeststundenlohn.

Der Mindestlohn stellt nur die gesetzliche Lohnuntergrenze dar. Wie viel du tatsächlich verdienen kannst, hängt unter anderem von deinem Beruf, deiner Qualifikation und deiner Berufserfahrung ab. In unserem Ratgeber findest du spannende Berufsfelder mit guten Perspektiven.

Mindestlohn bei Minijob

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Wenn der Mindestlohn pro Stunde steigt, erhöht sich dadurch auch die monatliche Minijob-Grenze für den Verdienst. D. h. bei einem höheren Mindeststundenlohn können Minijobberinnen und Minijobber entsprechend weniger Stunden arbeiten. 2026 liegt die Grenze bei 603 € im Monat. Wenn du den Mindestlohn brutto von 13,90 € erhältst, kannst du damit ungefähr 43 Stunden pro Monat im Minijob arbeiten.

Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?

Es gibt einige Ausnahmen, die keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Auszubildende, für die die gesetzliche Ausbildungsvergütung gilt
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten, etwa bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme einer Beschäftigung
  • Ehrenamtlich Tätige, sofern kein Arbeitsverhältnis vorliegt

FAQs zum Mindestlohn

Der gesetzliche Brutto-Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde. Wie viel davon tatsächlich übrig bleibt und auf deinem Konto landet, hängt unter anderem von deiner Steuerklasse, den Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Freibeträgen ab. Außerdem wird geprüft, ob du den steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr (derzeit: 12.348 €) überschreitest. Deshalb lässt sich kein einheitlicher Netto-Mindestlohn nennen.

Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Er wurde durch das Mindestlohngesetz eingeführt und lag am Anfang bei 8,50 € brutto pro Stunde.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden pro Woche und einem Mindeststundenlohn in Deutschland von 13,90 € ergibt sich ein Gehalt von rund 28.912 € brutto im Jahr. Der tatsächliche Jahresverdienst kann je nach Arbeitszeit, Urlaub, Feiertagen oder Überstunden abweichen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 13,90 € brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche beträgt der Mindestlohn in Deutschland pro Monat rund 2.409 €.

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, den geltenden Mindestlohn zu zahlen. Wenn du weniger bekommst, kannst du die Differenz grundsätzlich nachfordern. Wichtig ist, Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen gut zu dokumentieren und aufzubewahren. Bei Problemen kannst du dich an eine Beratungsstelle oder die zuständigen Behörden wenden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können für Arbeitgebende mit Bußgeldern geahndet werden.

Ja. Auch für Überstunden gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. Entscheidend ist, dass für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Stundenlohn gezahlt wird. Allerdings können für die Vergütung und den Ausgleich von Überstunden zusätzlich Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gelten.

Ob Arbeitgebende den gesetzlichen Mindestlohn einhalten, wird vor allem von der Bundeszollverwaltung kontrolliert. Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Sie überprüft unter anderem Arbeitsverhältnisse, Lohnabrechnungen und Arbeitszeiten und geht Hinweisen auf Verstöße nach. Arbeitgebende, die den Mindestlohn nicht zahlen oder gegen weitere Pflichten aus dem Mindestlohngesetz verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen.