Das Wichtigste in Kürze

  • Änderungen beim Grundsicherungsgeld: Seit dem 01. Juli 2026 löst das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld ab. Neben der Namensänderung kommen neue Regelungen und Pflichten auf Empfängerinnen und Empfänger zu. Insbesondere Regelverstöße werden härter bestraft und es gibt strengere Kontrollen bei Vermögen und Wohnkosten, während gleichzeitig die Arbeitsvermittlung in den Vordergrund rückt.
  • Grundsicherungsgeld beantragen: Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld kannst du formlos beim Jobcenter oder online auf der Website der Arbeitsagentur stellen. Dabei musst du angeben, ob du Einkommen hast, Vermögen besitzt und ob du allein oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.
  • Wer bekommt Grundsicherungsgeld? Einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld hast du, wenn du erwerbsfähig und hilfebedürftig bist und deinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hast. Zudem musst du mindestens 15 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
  • Grundsicherungsgeld berechnen: Ein Grundsicherungsrechner hilft dir, einen eventuellen Anspruch auf Grundsicherungsgeld und dessen Höhe unverbindlich zu berechnen. Für eine verbindliche Berechnung und eine individuelle Beratung musst du einen persönlichen Termin bei deinem zuständigen Jobcenter wahrnehmen.

Seit dem 01. Juli 2026 greift in Deutschland die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Grundsicherungsgeld und löst damit das bisherige Bürgergeld ab. Mit der Reform soll der Fokus auf einer schnelleren Arbeitsvermittlung liegen. Die Grundsicherung ist wie auch das ehemalige Bürgergeld Bestandteil des deutschen Sozialsystems und soll Menschen in finanziellen Notlagen helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Doch was ändert sich mit der Bürgergeldreform, wer hat Anspruch auf Grundsicherung, wie viel Grundsicherungsgeld erhält man und wie funktioniert die Antragstellung? In diesem Blogbeitrag geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen Grundsicherung und dem ehemaligen Bürgergeld, schauen uns die Voraussetzungen, den Anspruch und die Höhe des Grundsicherungsgeldes an und zeigen dir, wie du mithilfe eines Grundsicherungsrechners eine erste Einschätzung zu deinem Anspruch bekommst.

Die Unterschiede zwischen der neuen Grundsicherung und dem Bürgergeld

Mit der Bürgergeldreform ändert sich nicht nur der Name der Sozialleistung, sondern es kommen auch neue Regelungen und Pflichten auf Empfängerinnen und Empfänger zu. Mit dem neuen Grundsicherungsgeld rückt die Arbeitsvermittlung klar in den Vordergrund, Regelverstöße werden härter bestraft und beim Vermögen sowie den Wohnkosten wird strenger geprüft.

Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für dich zusammengefasst:

Vermittlungsvorrang:

  • Die Arbeitsvermittlung steht an erster Stelle. Wer arbeiten kann, muss eine zumutbare Stelle annehmen, da sonst Kürzungen drohen.
  • Weiterbildung ist weiterhin möglich und wird bewilligt, wenn sie langfristig zu einem besseren Job führt (besonders für Unter-30-Jährige).
  • Firmen bekommen einen Lohnzuschuss für Langzeitleistungsbeziehende. Entscheidend ist jetzt, wie lange jemand Leistungen bezieht und nicht mehr, wie lange sie oder er arbeitslos war.
  • Eltern werden schon ab dem 15. Lebensmonat des Kindes in die Jobsuche einbezogen (sofern eine Kinderbetreuung gesichert ist). 
  • Bei gesundheitlichen Problemen wird stärker auf Reha- und Gesundheitsangebote hingewiesen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Rechte und Pflichten:

  • Wer sich nicht an Vereinbarungen hält, riskiert Kürzungen des Regelbedarfs um 30 % für drei Monate.
  • Verpasst man einen Termin beim Jobcenter grundlos zum zweiten Mal, kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 % gekürzt
  • Verpasst man drei Termine hintereinander ohne Grund, kann die Leistung komplett wegfallen.
  • Der Kooperationsplan (ein persönlicher Fahrplan, den das Jobcenter für dich erstellt) muss eingehalten werden. Ein Schlichtungsverfahren gibt es dafür nicht mehr.

Finanzielle Unterstützung:

  • Die einjährige Schonfrist fürs Vermögen (Karenzzeit beim Bürgergeld) entfällt. Wie viel Vermögen man behalten darf, hängt jetzt vom Alter ab.
  • Ein angemessenes Auto zählt weiterhin nicht als Vermögen.
  • Für die Miete gibt es eine Obergrenze, die jede Kommune festlegt. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Wohnkosten bis zum 1,5-Fachen der ortsüblichen Mietobergrenze übernommen. Höhere Kosten werden nur in Ausnahmefällen anerkannt, zum Beispiel bei Familien mit Kindern oder wenn eine günstigere Wohnung tatsächlich nicht zu finden ist bzw. ein Umzug nicht möglich ist.

Die neue Grundsicherung auf einen Blick

Was ist das Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)?

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern zusteht, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für viele Menschen ist das Grundsicherungsgeld eine Existenzsicherung, etwa bei Arbeitslosigkeit, einem zu geringen Einkommen oder in Lebenssituationen, in denen eine bezahlte Arbeit nicht möglich ist, wie bei der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen.

Doch was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende genau? Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld und wie viel Geld bekommt man?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es seit dem 01. Juli 2026. Seitdem ersetzt sie das vorherige Bürgergeld und ist für Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. Das Ziel der Grundsicherung ist es, die finanzielle Existenz zu sichern, aber auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt besser zu unterstützen. Menschen sollen befähigt werden, (wieder) in den Arbeitsmarkt einzusteigen und ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Die Grundsicherung legt einen besonderen Wert auf die Vermittlung in Arbeit. Wenn Weiterbildung die Chancen auf eine dauerhafte Arbeitsvermittlung verbessert, können Kundinnen und Kunden entsprechend gefördert werden. Wer eine abschlussorientierte Weiterbildung mit AZAV-Anerkennung macht, kann diese mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur kostenfrei absolvieren und erhält zusätzlich zum Regelsatz ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 €, solange die Weiterbildung läuft.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld?

Anspruch auf Grundsicherung haben grundsätzlich alle, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Erwerbsfähig bist du, wenn du gesundheitlich in der Lage bist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, ohne dass dich beispielsweise eine dauerhafte Krankheit oder eine Behinderung davon abhält.

Hilfebedürftig bist du, wenn dein Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du arbeitslos bist oder dein Verdienst so gering ist, dass er nicht reicht, um deine Lebenshaltungskosten zu decken. In solchen Situationen kann die Grundsicherung greifen und dir helfen, die Lücke zu füllen. Solch eine finanzielle Unsicherheit kann emotional natürlich sehr belasten und Existenzängste auslösen. In unserem Blogbeitrag bekommst du mögliche Hilfsmittel an die Hand, um diese Ängste zu bewältigen.

Lebst du mit anderen Menschen zusammen (z. B. deiner Partnerin oder deinem Partner) und ihr übernehmt gegenseitig (finanzielle) Verantwortung füreinander, dann bildet ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Bei der Beantragung von Grundsicherungsgeld wird in dem Fall nicht nur dein eigenes Einkommen/Vermögen berücksichtigt, sondern die finanzielle Situation aller, die mit im Haushalt leben.

Der Anspruch auf Grundsicherung richtet sich also nicht nur an Arbeitslose. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen (sogenannte Aufstockende), Alleinerziehende, junge Erwachsene oder Familien mit geringen Mitteln können Leistungen erhalten.

Wichtig ist: Es kommt auf die individuelle Lebenssituation an. Daher lohnt sich eine Prüfung, ob du mit deinen persönlichen Verhältnissen einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld hast.

Was sind die Voraussetzungen für Grundsicherung?

Um Grundsicherungsgeld zu bekommen, müssen einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein. Einen rechtlichen Anspruch gibt es allerdings nicht. Zu den Voraussetzungen für Grundsicherung zählen:

  • Alter: Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast das Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Wohnsitz: Du wohnst in Deutschland und hast hier auch deinen Lebensmittelpunkt, d. h., du verbringst die meiste Zeit in Deutschland. 
  • Erwerbsfähigkeit: Du kannst mindestens drei Stunden täglich arbeiten. 
  • Hilfebedürftigkeit: Dein eigenes Einkommen oder Vermögen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt für dich (und ggf. deine Familie) zu decken.

Bei der Prüfung, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast, schaut das Jobcenter, ob du Einkommen oder Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge hast. Dabei zählt auch das Einkommen deiner Partnerin oder deines Partners. Sind Einkommen und Vermögen gering oder gar nicht vorhanden, können auch deine Partnerin oder dein Partner und deine Kinder Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben. Wer nur wenig verdient, kann sein Einkommen ebenfalls mit Grundsicherungsgeld aufstocken.

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du die ersten 12 Monate deiner Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für das Grundsicherungsgeld musst du aber vorher kein Arbeitslosengeld bezogen haben. Die Grundsicherung richtet sich vor allem an Personen, die (noch) keinen oder keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.

Wie hoch ist die Grundsicherung in Deutschland?

Die Höhe des Grundsicherungsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren für die Berechnung sind:

  • Regelbedarf: Dieser Grundbetrag deckt deine Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Strom, Gesundheit, Freizeitaktivitäten usw.
  • Mehrbedarfssätze: Mehrbedarfe werden für Personen in speziellen Lebenslagen gezahlt, u. a. Alleinerziehende oder Schwangere.
  • Kosten für Unterkunft und Heizung: Diese werden in „angemessener Höhe“ zusätzlich übernommen. Was genau als angemessen gilt, hängt von deinem Wohnort ab.
  • Einkommen und Vermögen: Eigene Einnahmen (z. B. aus Arbeit oder Unterhalt) werden angerechnet, aber es gibt Freibeträge.

So viel Grundsicherungsgeld gibt es im Jahr 2026

Das Grundsicherungsgeld basiert wie das Bürgergeld auf festen Regelsätzen. Neben der Preis- und Lohnentwicklung spielt bei der Festsetzung der Grundbeträge auch die aktuelle Inflation eine Rolle. Der Regelsatz vom Bürgergeld hat sich mit der Reform zur neuen Grundsicherung nicht geändert. Seit dem 01. Januar 2024 gelten die folgenden monatlichen Regelbedarfe:

  • Alleinstehende: 563 €
  • Partnerin/Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € 
  • Volljährige im Haushalt der Eltern (18–24 Jahre): 451 € 
  • Jugendliche (14–17 Jahre): 471 € 
  • Kinder (6–13 Jahre): 390 € 
  • Kinder (bis 5 Jahre): 357 €

Die tatsächliche Auszahlung kann allerdings deutlich höher sein, wenn etwa Miete, Heizung und Mehrbedarfe hinzukommen.

So kannst du die Grundsicherung beantragen

Wenn du Grundsicherungsgeld erhalten möchtest, musst du wie auch beim Bürgergeldantrag einen Antrag beim Jobcenter stellen. Der Antrag auf Grundsicherungsgeld ist an keine bestimmte Form gebunden – du kannst ihn online, beim Jobcenter vor Ort, per Telefon oder auf dem Postweg einreichen.

Sobald dein Antrag auf Grundsicherung eingegangen ist, prüft das Jobcenter, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast, und wenn ja, wie viel dir zusteht. Dafür musst du ein paar Angaben machen und einige Nachweise einreichen.

Tipp: Der Onlineantrag spart dir Zeit und du kannst ihn jederzeit von zu Hause aus einreichen. Auch Nachweise lassen sich digital nachreichen.

Damit dein Antrag zügig bearbeitet wird, solltest du ein paar wichtige Unterlagen parat haben. Grundsätzlich musst du angeben, ob du allein lebst oder mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft. Außerdem braucht das Jobcenter Informationen über dein Einkommen, deine Ausgaben und dein Vermögen.

Diese Unterlagen solltest du bereithalten:

  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise zu deinem Einkommen, z. B. Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge 
  • Nachweise zu weiteren Einnahmen, z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld 
  • Mietvertrag und Nachweise zu Heiz- und Nebenkosten
  • Nachweise über dein Vermögen,B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere

Nachdem du deinen Antrag gestellt hast und das Jobcenter diesen geprüft hat, erhältst du deinen Bescheid, also die Entscheidung des Jobcenters darüber, ob und in welcher Höhe dir Grundsicherungsgeld zusteht.

Außerdem wirst du normalerweise zu einem Gespräch ins Jobcenter eingeladen. Dabei geht es vor allem darum, wie es beruflich für dich weitergehen kann und welche Unterstützungsangebote es für dich gibt. Es ist wichtig, die Termine mit deiner Beraterin oder deinem Berater im Jobcenter wahrzunehmen, da dir ansonsten Sanktionen in Form von Kürzungen des Grundsicherungsgeldes drohen.

Falls du bereits Bürgergeldempfängerin oder Bürgergeldempfänger bist, dein Bewilligungszeitraum bald endet und du aber auf weitere finanzielle Hilfe angewiesen bist, kannst du auch eine Verlängerung online beantragen (Weiterbewilligungsantrag).

Mit der richtigen Vorbereitung zum Antrag auf Grundsicherung

Für den Antrag auf Grundsicherung musst du viele Unterlagen und Nachweise einreichen und das kann schnell unübersichtlich werden. Unsere Checkliste hilft dir dabei, den Überblick zu behalten. Sie zeigt dir auf einen Blick, welche Dokumente du für die Antragstellung beim Jobcenter brauchst.

Welche zusätzlichen Leistungen kannst du beantragen?

  • Einmalbedarfe: Einmalige Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine), die du zum Beispiel bekommen kannst, wenn du deine erste eigene Wohnung einrichtest oder schwanger bist und eine Erstausstattung für dein Kind brauchst. Diese Leistungen kannst du auch beantragen, wenn du kein Grundsicherungsgeld beziehst. Voraussetzung ist, dass du kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hast, um diesen speziellen Bedarf selbst zu decken.
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe: Wenn du Grundsicherungsgeld erhältst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für deine Kinder. Mit dem sog. Bildungspaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Beispiele sind: Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita, Kosten für Nachhilfestunden oder der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins.

Besonderheiten bei der neuen Grundsicherung

Einkommen und Vermögen

Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger durften bisher im ersten Jahr nach der Antragstellung ein Vermögen von bis zu 40.000 € besitzen. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kamen zusätzlich 15.000 € hinzu (sog. Karenzzeit). Diese Karenzzeit für Vermögen fällt mit der neuen Grundsicherung komplett weg. Grundsicherungsgeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen grundsätzlich zuerst die eigenen Mittel eingesetzt werden, bevor jmd. finanzielle Hilfe erhält. Wenn du also Einkommen hast oder über verwertbares Vermögen verfügst, musst du erst einmal damit deinen Lebensunterhalt sichern, sofern die gesetzten Freibeträge überschritten werden.

Zum Einkommen zählen unter anderem:

  • Einnahmen aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten
  • Kapital- und Zinserträge
  • Steuererstattungen, Abfindungen
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG

Bei der Vermögensprüfung schaut dein Jobcenter sich sowohl dein eigenes verwertbares Vermögen als auch das Vermögen deiner Bedarfsgemeinschaft an. Als verwertbar zählt Vermögen, wenn es genutzt werden kann, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zum Vermögen zählt beispielsweise:

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck)
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Welche Vermögensfreibeträge gelten bei der neuen Grundsicherung?

Beim Bürgergeld galt nach dem ersten Jahr ein einheitlicher Vermögensfreibetrag von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Beim neuen Grundsicherungsgeld wird mit dem Wegfall der Karenzzeit auch der bisher geltende Freibetrag neu geregelt. Wie viel Schonvermögen du behalten darfst, hängt dann von deinem Alter ab.

Konkret gelten künftig folgende altersgestaffelte Freibeträge:

  • Bis 30 Jahre: 5.000 €
  • Bis 40 Jahre: 10.000 € 
  • Bis 50 Jahre: 12.500 € 
  • Über 50 Jahre: 20.000 €

Freibeträge bei Zuverdienst

Genau wie beim Bürgergeld wird auch bei der neuen Grundsicherung dein Einkommen zwar auf die Leistung angerechnet, aber nicht komplett. Es gelten gestaffelte Freibeträge, also Teile deines Verdienstes, die du anrechnungsfrei behalten darfst:

  • Die ersten 100 € pro Monat bleiben komplett anrechnungsfrei, egal, wie viel du verdienst.
  • Zwischen 100,01 € und 520 € bleiben 20 % anrechnungsfrei
  • Von 520,01 € bis 1.000 € bleiben 30 % anrechnungsfrei
  • Zwischen 000,01 € und 1.200 € bleiben noch einmal 10 % anrechnungsfrei. Wenn du ein minderjähriges Kind hast, steigt diese Grenze sogar auf 1.500 €.

Beispiel: Grundsicherungsgeld und Minijob

Du verdienst 603 € im Monat mit einem Minijob. Dann kannst du 208,90 € zusätzlich zum Grundsicherungsgeld (Regelbedarf) behalten.

So setzt sich das zusammen: 100 € sind der Grundfreibetrag. Weitere 84 € bleiben bei einem Verdienst zwischen 100 und 520 € anrechnungsfrei (20 %). Für die letzten 83 € (zwischen 520 und 603 €) gelten 30 % Freibetrag, also noch mal 24,90 €.

Unterm Strich hast du mit dem Minijob also 208,90 € mehr im Monat als ohne Job. Der Rest wird vom Grundsicherungsgeld abgezogen.

Wohnkosten

Für die Wohnkosten (Miete) legt jede Kommune eine Obergrenze fest. Beim Bürgergeld galt bisher: Im ersten Jahr (Karenzzeit) wurde die tatsächliche Miete voll übernommen, egal wie hoch. Erst danach mussten Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger innerhalb von sechs Monaten dafür sorgen, dass ihre Wohnkosten sinken, etwa durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung.

Nach der neuen Regelung gilt schon in diesem ersten Jahr eine Grenze: Die Miete wird nur noch bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Obergrenze übernommen. Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen und nur während dieses ersten Jahres, zum Beispiel bei Familien mit Kindern oder wenn eine günstigere Wohnung nachweislich nicht zu finden oder ein Umzug nicht machbar ist.

Sanktionen

Sanktionen fallen künftig schneller und härter aus. Verstößt jemand gegen seine Pflichten, kann das Jobcenter den Regelbedarf um 30 % für drei Monate kürzen.

Auch verpasste Termine ohne triftigen Grund werden sanktioniert: Ab dem zweiten grundlos verpassten Termin kann das Jobcenter den Regelbedarf für einen Monat um 30 % kürzen. Wer sogar drei Termine hintereinander ohne Angabe eines Grundes verpasst, kann seinen gesamten Leistungsanspruch verlieren, einschließlich der Wohnkosten.

Vermittlungsvorrang

Die Vermittlung in Arbeit steht mit der neuen Grundsicherung an erster Stelle. Menschen sollen vorrangig und möglichst schnell eine neue Arbeitsstelle finden und die Arbeitslosigkeit zügig beendet werden. Dabei soll es aber möglichst nicht um kurzfristige Jobs ohne Perspektive gehen, sondern um langfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Zukunft. Wer ohne passende Qualifikation vermittelt wird, landet oft bald wieder beim Jobcenter, und genau das will der Vermittlungsvorrang verhindern. Deshalb bleiben Weiterbildung und lebenslanges Lernen auch weiterhin wichtig. Leistungsbeziehende müssen plausibel darlegen können, wie sie dauerhaft in Arbeit kommen, und das gelingt oft nur mit einer passenden Qualifikation, etwa wenn Kenntnisse veraltet sind, ein Berufsabschluss fehlt oder digitale Kompetenzen nachgeholt werden müssen.

Wer eine solche Qualifizierung braucht, kann dafür einen Bildungsgutschein beantragen. Ob er infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation ab und wird im Beratungsgespräch mit dem Jobcenter geklärt. Gefördert werden können Weiterbildungen oder Umschulungen von zertifizierten Bildungsträgern, unter Umständen auch Lernmittel, Fahrkosten oder Kinderbetreuung.

Wenn du Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld beziehst und für dich eine berufliche Weiterbildung bewilligt wird, kannst du zusätzlich vom Weiterbildungsgeld profitieren. Du erhältst monatlich 150 € extra, wenn du an einer geförderten Weiterbildung mit IHK-Abschluss oder einer IHK-Umschulung teilnimmst. Sofern du die Umschulung oder Externenprüfung erfolgreich abschließt, gibt es je nach zuständiger Arbeitsagentur obendrauf noch eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 €.

Damit du diese finanzielle Hilfe auch wirklich bekommst, sprich am besten frühzeitig mit deiner Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner im Jobcenter.

Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, helfen dir unsere Karriereberaterinnen und Karriereberater, die passende Weiterbildung für dich zu finden, ganz individuell und auf deine Ziele abgestimmt.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherungsgeld und Arbeitslosengeld?

Wenn du arbeitslos bist, stehen dir in Deutschland verschiedene Arten von Unterstützung zur Verfügung, je nachdem, in welcher Situation du dich befindest. Die beiden wichtigsten Leistungen sind das Arbeitslosengeld (ALG 1) und das Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld). Aber was unterscheidet die beiden Leistungen voneinander?

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die du Anspruch hast, wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Es wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die du und deine Arbeitgebenden eingezahlt habt. Voraussetzung ist, dass du dich vorab bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen. In der Regel bekommst du etwa 60 % deines letzten Nettogehalts. Wenn du Kinder hast, sind es 67 %. Die Bezugsdauer, also wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt davon ab, wie lange du gearbeitet hast: maximal bis zu 12 Monate, für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 sogar bis zu 24 Monate.

Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, oder wissen willst, wie hoch es ausfallen könnte, lies dir unseren Blogartikel zum Arbeitslosengeldrechner durch. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen zum Arbeitslosengeld und zum Arbeitslosengeldrechner. 

Wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, du aber weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist, kannst du im Anschluss Grundsicherungsgeld beantragen. Aber auch Personen, die von vornherein keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hatten, steht unter den gegebenen Voraussetzungen Grundsicherungsgeld zu.

Diese Leistung sichert deinen Lebensunterhalt, wenn dein eigenes Einkommen oder das deiner Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht. Wie viel dir zusteht, hängt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld nicht vom früheren Verdienst ab, sondern richtet sich nach festen Regelsätzen. Finanziert wird das Grundsicherungsgeld aus Steuergeldern.

Grundsicherungsgeld berechnen

Wenn du prüfen möchtest, ob du generell Anspruch auf Grundsicherungsgeld hast, und berechnen möchtest, wie hoch dieses ausfallen könnte, kann dir ein Grundsicherungsrechner helfen.

Was ist ein Grundsicherungsrechner?

Mit einem Grundsicherungsrechner kannst du schnell und unkompliziert online deinen voraussichtlichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld berechnen. Dafür gibst du einfach ein paar Informationen zu deiner aktuellen Lebenssituation ein – etwa dein Einkommen, deine Wohnkosten und die Anzahl der Personen in deinem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) – und der Rechner zeigt dir eine grobe Einschätzung deines Grundsicherungsanspruchs.

Wie beim ehemaligen Bürgergeldrechner dauert das Ganze nur ein paar Minuten und ist völlig anonym. So bekommst du eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe dir Grundsicherungsgeld zusteht, noch bevor du dich an den Antrag setzt.

Online-Grundsicherungsrechner findest du auf verschiedenen seriösen Websites, z. B. von Verbraucherportalen und Sozialberatungen (z. B. neue-grundsicherung-hilfe.de) oder auf den Websites von regionalen Jobcentern.

Vorteile eines Grundsicherungsrechners:

  • Schnell und einfach: Du brauchst nur wenige Minuten, um die notwendigen Informationen im Rechner auszufüllen. Mit ein paar Klicks erhältst du eine grobe Einschätzung, ganz ohne komplizierte Formulare oder Vorwissen.
  • Anonym: Du musst keine persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Sozialversicherungsnummer angeben. Der Online-Rechner funktioniert völlig anonym und speichert keine Eingaben. 
  • Gute Vorbereitung: Wenn du später tatsächlich einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen möchtest, weißt du schon, welche Angaben relevant sind. Das spart Zeit und hilft dir, besser vorbereitet ins Gespräch mit dem Jobcenter zu gehen. 
  • Orientierung bei Unsicherheit: Gerade, wenn du dir nicht sicher bist, ob du überhaupt Anspruch auf Grundsicherungsgeld hast, liefert dir der Online-Rechner eine erste Orientierung.

Berechnung des Grundsicherungsgeldes mithilfe des Online-Rechners

Damit der Rechner deinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld berechnen kann, musst du einige grundlegende Informationen bereitstellen. Keine Sorge: Die Abfrage ist anonym, du musst keine persönlichen Daten wie Namen oder Adresse angeben. Wichtig sind vor allem:

  • Angaben zu den Personen im Haushalt: Dazu gehören das Alter von allen im Haushalt lebenden Personen sowie besondere Umstände wie Schwangerschaft oder Behinderung (Mehrbedarfe). Auch das Alter deiner Kinder ist relevant, da sich der Regelsatz je nach Alter unterscheidet. 
  • Wohnkosten: Dazu zählen Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Am besten hast du deinen Mietvertrag oder die letzte Abrechnung griffbereit. 
  • Einkommen: Dazu gehören das Einkommen sowohl von dir als auch von deiner Partnerin bzw. deinem Partner, Kindergeld, Unterhalt oder sonstiges Einkommen. 

Darauf solltest du achten:

  • Gib realistische Werte an: Besonders beim Einkommen und den Wohnkosten solltest du möglichst genaue Angaben machen, damit das Ergebnis realistisch bleibt.
  • Rechne mit Abweichungen: Das tatsächliche Ergebnis des Jobcenters kann von der Schätzung abweichen, z. B. wenn besondere Umstände berücksichtigt werden müssen. 
  • Behalte die Datenschutzhinweise im Blick: Achte darauf, dass der Rechner anonym arbeitet und keine sensiblen Daten speichert. Das ist bei seriösen Angeboten in der Regel der Fall. 
  • Nutze den Rechner nicht als Ersatz für den Antrag: Nur das Jobcenter kann deinen Anspruch verbindlich prüfen. Der Rechner ist ein praktischer erster Schritt, aber ersetzt weder deinen offiziellen Antrag noch die Prüfung des Jobcenters.

Berechnung Grundsicherungsgeld – Beispiele

Beispiel 1: Alleinstehend, ohne Einkommen

  • Regelbedarf: 563 €
  • Miete: 450 € 
  • Gesamtbedarf: 563 € Regelbedarf + 450 € Miete = 1.013 € 

Beispiel 2: Alleinstehend, mit Minijob (603€ Verdienst)

  • Regelbedarf: 563 € 
  • Miete: 450 € 
  • Gesamtbedarf: 563 € Regelbedarf + 450 € Miete = 1.013 €
  • Einnahmen vom Minijob: 603 €, davon sind 208,90 € anrechnungsfrei, die restlichen 394,10 € werden angerechnet (siehe obiges Beispiel: Grundsicherungsgeld und Minijob)
  • Berechnung: 1.013 € − 394,10 € = 618,90 € Grundsicherungsgeld + 603 € Minijob = 1.221,90 € insgesamt

Beispiel 3: Familie (Paar mit zwei Kindern, 3 und 8 Jahre), ein Elternteil arbeitet Vollzeit zum Mindestlohn

  • Regelbedarfe: Elternteil 1: 563 €, Elternteil 2 (Partner): 506 €, Kind (8 J.): 390 €, Kind (3 J.): 357 € = 816 € Regelbedarf gesamt
  • Miete: 800 €
  • Gesamtbedarf: 1.816 € Regelbedarf + 800 € Miete =616 €
  • Einkommen: 2.100 € brutto / ca. 1.600 € netto 
  • Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag + 84 € (Bereich 100–520 €) + 144 € (Bereich 520–1.000 €) + 20 € (Bereich 1.000–1.200 €) = 348 € Freibetrag
  • Anrechenbares Einkommen: 1.600 € − 348 € = 252 €
  • 616€ − 1.252€ = 1.364 € Grundsicherungsgeld (Aufstockung), zusätzlich zum eigenen Nettoeinkommen von 1.600 €.

Hinweis: Diese Beispiele sind vereinfacht und dienen nur zur Veranschaulichung des Prinzips. Die genaue Höhe des Grundsicherungsgeldes hängt immer vom individuellen Fall ab.

Was der Online-Rechner nicht kann

So praktisch ein Grundsicherungsrechner auch ist, er hat seine Grenzen. Er dient vor allem zur ersten Orientierung und kann dir eine grobe Einschätzung geben, ob und in welcher Höhe du voraussichtlich Anspruch auf Grundsicherung hast. Aber: Das Ergebnis ist nicht verbindlich und ersetzt nicht die persönliche Prüfung durch das Jobcenter.

Der Rechner basiert auf allgemeinen Regeln und Standardfällen. Er berücksichtigt in der Regel nicht alle individuellen Besonderheiten, wie z. B.: 

  • Sonderregelungen bei Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: Wenn du etwa Anspruch auf Mehrbedarfe oder besondere Förderleistungen hast, kann ein Rechner das meist nicht genau abbilden.
  • Einmalige oder unregelmäßige Einnahmen: Weihnachtsgeld, Boni, Unterhaltsvorschüsse oder andere Einmalzahlungen fließen in die Berechnung oft nicht ein, obwohl sie deine tatsächliche Bedürftigkeit beeinflussen können. 
  • Komplexe Wohn- und Familiensituationen: Lebst du in einer Wohngemeinschaft, hast getrennte Haushaltskassen oder eine Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Sonderkonstellationen? Dann stößt ein Grundsicherungsrechner schnell an seine Grenzen. 
  • Vermögenswerte wie Lebensversicherungen oder Immobilien: Diese werden unter Umständen angerechnet, wenn sie bestimmte Freibeträge überschreiten. Der Rechner kann solche Details meist nicht detailliert abfragen oder korrekt einordnen.

Wenn du prüfen möchtest, ob dir Grundsicherungsgeld zustehen könnte, nutze den Online-Rechner als ersten Schritt zur Orientierung, aber verlasse dich nicht ausschließlich auf die Zahlen. Ein Antrag beim Jobcenter ist der einzige Weg, um eine verbindliche Entscheidung über deinen Anspruch zu erhalten. Und: Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft dir deine Ansprechpartnerin oder dein Ansprechpartner beim zuständigen Jobcenter weiter.

Fazit: Was bedeutet die neue Grundsicherung für dich?

Die neue Grundsicherung soll nicht nur dabei helfen, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die allein nicht dazu in der Lage sind, sondern diese vorrangig dabei unterstützen, den Weg zurück in eine dauerhafte Beschäftigung zu finden. Für dich bedeutet das: Das Jobcenter schaut stärker darauf, welche Möglichkeiten du hast, deine berufliche Situation zu verbessern. Wenn dir bestimmte Qualifikationen fehlen oder du dich beruflich neu orientieren möchtest, kann eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung ein wichtiger Schritt sein. Informiere dich über deine Möglichkeiten und nutze die Unterstützung, die dir zur Verfügung steht. Dann kann die neue Grundsicherung nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch eine Chance für einen beruflichen Neustart sein.

FAQs zum Grundsicherungsgeld

Nein. Das Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) ist steuerfrei und muss nicht in deiner Steuererklärung angegeben werden. Es unterliegt außerdem auch nicht wie andere Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld) dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Grundsicherungsgeld nicht den Steuersatz für eventuelles anderes Einkommen erhöht. Solltest du das ganze Jahr ausschließlich Grundsicherungsgeld bezogen haben und keine weiteren Einkünfte haben, dann musst du keine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Grundsicherung für Arbeitsuchende kannst du ab sofort beantragen (seit 01. Juli 2026), sofern du mindestens 15 Jahre alt bist und das Regelrentenalter noch nicht erreicht hast. Falls du bereits einen Antrag auf Bürgergeld gestellt hast, bleibt dieser weiterhin gültig. Auch wenn du bereits Bürgergeld beziehst, ändert sich für dich erstmals nichts und dein Bescheid bleibt weiterhin gültig.

Weiterbildung fällt durch den Vermittlungsvorrang nicht weg, sie muss aber besser begründet sein.

Der Vermittlungsvorrang bedeutet, dass die Grundsicherung Menschen vorrangig und möglichst schnell in Arbeit bringen soll, bevor andere Maßnahmen zum Zug kommen. Dabei geht es aber nicht um irgendeinen schnellen Job, sondern um eine langfristige Perspektive.

Eine Weiterbildung muss deshalb erkennbar zu einer stabilen Beschäftigung führen, statt als frei gewählter Kurs ohne konkreten Bezug zur beruflichen Eingliederung zu erscheinen. Kannst du plausibel darlegen, dass eine Qualifizierung nötig ist, etwa weil deine Kenntnisse veraltet sind, dir ein Berufsabschluss fehlt oder du digitale Kompetenzen nachholen musst, bleibt Weiterbildung weiterhin möglich und kann unter anderem über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Personen, die nicht die Grundvoraussetzungen (siehe oben) erfüllen, haben keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Dazu zählen u. a. nicht Erwerbsfähige (z. B. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können) oder Rentnerinnen und Rentner. Zusätzlich dazu sind Auszubildende, Studierende oder Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich nach dem BAföG oder dem Berufsbildungsförderungsgesetz gefördert werden können, nicht anspruchsberechtigt.

Teile Änderungen über deine Lebenssituation umgehend deinem zuständigen Jobcenter mit. Dazu zählen u. a. die Aufnahme einer Arbeit, ein Umzug, eine Trennung, die Geburt eines Kindes oder geänderte Einkommensverhältnisse. Solche Veränderungen können sich auf die Höhe des Grundsicherungsgeldes oder den Leistungsanspruch auswirken und müssen daher unverzüglich gemeldet werden.

Grundsätzlich kannst du dem Jobcenter eine Weiterbildung vorschlagen, die zu deinen beruflichen Zielen passt. Ob sie tatsächlich bewilligt und gefördert wird, entscheidet jedoch das Jobcenter. Voraussetzung ist, dass die Qualifizierung deine Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert und die Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfindet.