Wenn du arbeitslos bist, stehen dir in Deutschland verschiedene Arten von Unterstützung zur Verfügung, je nachdem, in welcher Situation du dich befindest. Die beiden wichtigsten Leistungen sind das Arbeitslosengeld (ALG 1) und das Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld). Aber was unterscheidet die beiden Leistungen voneinander?
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die du Anspruch hast, wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Es wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die du und deine Arbeitgebenden eingezahlt habt. Voraussetzung ist, dass du dich vorab bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen. In der Regel bekommst du etwa 60 % deines letzten Nettogehalts. Wenn du Kinder hast, sind es 67 %. Die Bezugsdauer, also wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt davon ab, wie lange du gearbeitet hast: maximal bis zu 12 Monate, für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 sogar bis zu 24 Monate.
Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, oder wissen willst, wie hoch es ausfallen könnte, lies dir unseren Blogartikel zum Arbeitslosengeldrechner durch. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen zum Arbeitslosengeld und zum Arbeitslosengeldrechner.
Wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, du aber weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist, kannst du im Anschluss Grundsicherungsgeld beantragen. Aber auch Personen, die von vornherein keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hatten, steht unter den gegebenen Voraussetzungen Grundsicherungsgeld zu.
Diese Leistung sichert deinen Lebensunterhalt, wenn dein eigenes Einkommen oder das deiner Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht. Wie viel dir zusteht, hängt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld nicht vom früheren Verdienst ab, sondern richtet sich nach festen Regelsätzen. Finanziert wird das Grundsicherungsgeld aus Steuergeldern.