Sobald du weißt, dass du arbeitslos werden könntest, solltest du dich also zunächst beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Am einfachsten meldest du dich über das Online-System der Bundesagentur arbeitssuchend. Solltest du noch keinen Benutzernamen haben, kannst du dich ganz einfach als Privatperson neu registrieren.
Alternativ kannst du dich auch telefonisch oder persönlich vor Ort bei deinem Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Melde dich aber nur auf einem Weg arbeitssuchend. Deine zuständige Arbeitsagentur deiner Region wird automatisch informiert.
Welche Agentur für Arbeit ist für mich zuständig? Die zuständige Arbeitsagentur richtet sich nach deinem Wohnort. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit kannst du über die PLZ-Suche die richtige Stelle finden.
Sowohl die Bundesagentur als auch du selbst kannst im Anschluss sofort damit beginnen, nach passenden Jobs zu suchen. Dir wird eine persönliche Beraterin oder ein persönlicher Berater der Arbeitsagentur zugeteilt, die oder der das weitere Vorgehen mit dir bespricht. In einem Beratungstermin kannst du alles genau mit deiner Kontaktperson bereden und deine Fragen klären.
Solltest du nicht rechtzeitig eine neue Stelle finden, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Das kannst du ebenfalls online tun. Um dich online arbeitslos zu melden, musst du das Datum deiner voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und dich online ausweisen.
Beachte, dass dafür die Onlinefunktion deines Personalausweises freigeschaltet sein muss. Im Anschluss kannst du direkt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Alternativ kannst du dich auch persönlich vor Ort bei deiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden.
Beachte: Auch wenn du dich bereits arbeitssuchend gemeldet hast, musst du dich trotzdem zwingend arbeitslos melden, um Leistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können.
Ist man verpflichtet, sich arbeitslos zu melden? Ja, um Arbeitslosengeld oder andere Unterstützungsleistungen zu erhalten, musst du dich arbeitslos melden. Aber auch ohne Anspruch auf Leistungen ist eine Meldung sinnvoll, um Beratungs- und Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur nutzen zu können.