Bildungsprämie: berufliche Weiterbildung für Geringverdiener

Seit Ende 2008 gibt es die Bildungsprämie. Mit ihr fördert der Bund in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds geringverdienende Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden möchten. Die Bildungsprämie richtet sich dabei nicht an Arbeitslose, sondern an Menschen, die erwerbstätig sind – sie kann von Angestellten wie auch von Selbstständigen beantragt werden.

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    Welche Voraussetzungen gibt es für die Bildungsprämie?

    • Sie arbeiten mindestens 15 h/Woche oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit.
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 €/Jahr
    • (bei Ehepaaren 40.000 €/Jahr).
    • Sie haben in diesem Jahr noch keine Bildungsprämie bekommen.

    Treffen diese Voraussetzungen auf Sie zu, können Sie die Bildungsprämie beantragen. Das funktioniert unabhängig von Ihrem Arbeitgeber, denn dieses staatliche Förderinstrument möchte ganz gezielt Menschen mit geringem Einkommen dabei unterstützen, beruflich weiterzukommen.

    Wie hoch ist die Bildungsprämie?

    Jede Weiterbildung, die mit Ihrem Beruf zusammenhängt und Ihre berufliche Weiterentwicklung unterstützt, ist prinzipiell förderfähig. Mit der Bildungsprämie werden 50 % der Weiterbildungskosten übernommen. Der Prämiengutschein ist dabei bei einer Fördersumme von maximal 500 € gedeckelt. In einigen Bundesländern (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) gilt außerdem, dass nur Lehrgänge, die maximal 1.000 € kosten, gefördert werden können. In den anderen Bundesländern existiert diese Grenze nicht, die maximale Fördersumme bleibt aber auch hier bei 500 €. Sie können pro Jahr eine Bildungsprämie beantragen.

    So funktioniert die Förderung

    In 4 Schritten zur Bildungsprämie

    SCHRITT 1

    Vorabcheck

    Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Das Bundesamt für Bildung und Forschung stellt hierfür ein kompaktes Formular zur Verfügung, das Sie hier finden.

    SCHRITT 2

    Beratungsstelle aufsuchen

    Für die Bildungsprämie sind nicht die Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig, sondern separate Beratungsstellen des Bundes. Über die Online-Suche finden Sie die zuständige Stelle in Ihrer Nähe.

    SCHRITT 3

    Bildungsprämie beantragen

    Bringen Sie zum vereinbarten Termin einen Beschäftigungs- und Einkommensnachweis mit. Die Förderung kann dann direkt im Gespräch bewilligt werden.

    SCHRITT 4

    Weiterbildung beginnen

    Haben Sie den Prämiengutschein erhalten, geben Sie diesen einfach zu Beginn Ihrer Weiterbildung an uns weiter. Wir kümmern uns um die Abrechnung und Sie können sofort mit Ihrer Weiterbildung beginnen.