Förderung durch das Aufstiegs-BAföG

BAföG ist vor allem als finanzielle Unterstützung für Studierende bekannt. Doch entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht auf diese Personengruppe beschränkt. Denn mit der Variante Aufstiegs-BAföG haben auch andere Berufsgruppen die Möglichkeit, sich eine Weiterbildung fördern zu lassen. Welche Voraussetzungen es dafür gibt, wer genau eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen kann und wie hoch die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ausfällt, erklären wir im Folgenden.


Das kann das Aufstiegs-BAföG

Noch vor einigen Jahren hieß das Aufstiegs-BAföG „Meister-BAföG“, weil es als Pendant zur Förderung der akademischen Laufbahn gedacht war. Nicht nur Studierende sollten also die Möglichkeit einer staatlichen Förderung erhalten, sondern auch diejenigen, die sich für eine Berufsausbildung entschieden hatten und einen Meisterabschluss anstrebten.

Mit der Umbenennung in Aufstiegs-BAföG wurde das Förderangebot für alle Privatpersonen geöffnet, die eine Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Ziel muss also nicht mehr zwingend ein Meisterabschluss sein, sondern eine der zahlreichen Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel zum Fachwirt oder Betriebswirt. Gefördert werden Vorbereitungskurse und Maßnahmen, die zu einer beruflichen Höherqualifizierung führen.

Jetzt beraten lassen

Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen für eine Förderung

Zielgruppe der Förderung sind Personen mit Berufserfahrung, die sich beruflich weiterbilden wollen und einen Meister- oder vergleichbaren Abschluss anstreben. Dabei kann es sich sowohl um Berufstätige handeln, die den nächsthöheren Abschluss anstreben, als auch um Studienabbrechende, die über die notwendigen Grundvoraussetzungen verfügen. Welche Voraussetzungen dies im Einzelnen sind, ergibt sich aus der jeweiligen Zulassungsordnung der gewünschten Maßnahme. Nicht förderfähig sind Studierende und Auszubildende in der ersten Berufsausbildung.

Wichtig ist, dass der Abschluss, der durch eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung erreicht wird, höher ist, als es der bereits vorhandene Abschluss. Es gibt keine Altersbegrenzung, aber die geförderte Maßnahme muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Weiterbildung kann nur bei zertifizierten Anbietern wie karriere tutor® absolviert werden
    Vollzeit
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Dauer von maximal 36 Monaten (3 Jahre) und es werden pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen absolviert.
    Teilzeit
  • mindestens 200 Unterrichtsstunden
  • Dauer von maximal 48 Monaten (4 Jahre) und es werden pro Woche mindestens 18 Unterrichtsstunden absolviert


Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG

Da die Fördermöglichkeiten beim Aufstiegs-BAföG sehr vielfältig sind, ist eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Höhe der Förderung kaum möglich. Denn beim Aufstiegs-BAföG gibt es nicht wie beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine bestimmte Summe x festgelegt, die ausgeschöpft werden kann, sondern es laufen verschiedene Stränge zusammen.

So setzt sich das Aufstiegs-BAföG aus einer Kombination von Zuschüssen und Darlehen zusammen und hängt auch von der jeweiligen Lebenssituation der antragstellenden Person ab. So erhalten beispielsweise Alleinerziehende gesonderte Zuschläge, und wer für ein Weiterbildungsvorhaben Materialkosten aufwenden muss, kann sich diese ebenfalls erstatten lassen. Was jedoch für alle Förderberechtigten gleich ist: Nach Abschluss der Weiterbildung müssen nur 50 Prozent zurückgezahlt werden.

Folgende Dinge werden mit dem Aufstiegs-BAföG bezuschusst, übernommen oder mittels Darlehen vorgestreckt:

  • Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €
  • Materialkosten: bis zu 50 %, maximal 2.000 €
  • Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für Alleinstehende: bis zu 963 € monatlich
  • Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für Verheiratete: bis zu 235 € monatlich
  • Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten: bis zu 235 € pro Kind
  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: bis zu 150 € pauschal


Online-Weiterbildungen mittels Aufstiegs-BAföG fördern lassen

Mit dem Aufstiegs-BAföG können auch mediengestützte oder komplette Online-Weiterbildungen gefördert werden. Wichtig ist, dass es sich um eine Kombination aus autonomen Lernen und betreutem Unterricht durch qualifizierte Lehrkräfte handelt und regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden.


Aufstiegs-BAföG beantragen

Wenn du diese Förderung beantragen möchtest, findest du die richtige Ansprechperson bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung in deinem Bundesland. Nutze dafür gerne die Suche auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder stelle deinen Antrag auf das Aufstiegs-BAföG gleich online.

Wenn du noch auf der Suche nach der geeigneten Weiterbildung oder unsicher bist, wie du bei einer geförderten Weiterbildung vorgehen sollst, unterstützen wir dich gerne dabei. Nutze einfach unseren zuverlässigen Call-Back-Service.